Verwaltungsgericht KölnVerfassungsschutz darf AfD-Jugendorganisation als gesichert extremistisch einstufen

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Die Junge Alternative (JA) bei einer Demonstration im Oktober 2023 in Erfurt

Die Junge Alternative (JA) bei einer Demonstration im Oktober 2023 in Erfurt

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen Antrag der AfD damit ab. Innenministerin Faeser begrüßte die Entscheidung.

Die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) darf vom Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln (VG) am Montag (5. Februar) entschieden. Veröffentlicht wurde das Urteil am Dienstag. Damit wurde ein Antrag der AfD und ihrer Jugendorganisation auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Köln ist zuständig, da das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat.

Hintergrund der Entscheidung: 2019 hatte der Verfassungsschutz die Junge Alternative als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine dagegen gerichtete Klage wies das VG Köln am 8. März 2022 ab. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage.

Im April 2023 teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz dann mit, die Verdachtsfallbeobachtung habe ergeben, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet hätten. Die JA werde daher nunmehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt.

Dagegen haben die AfD und die JA im Juni 2023 Klage erhoben (13 K 3219/23) und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Diesen hat das Verwaltungsgericht Köln mit der Entscheidung vom 5. Februar 2024 nun abgelehnt.

Junge Alternative mit Ideen, die gegen die Menschenwürde verstoßen

Zur Begründung heißt es im Urteil des Verfassungsgerichts, die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen hätten sich zur Gewissheit verdichtet. Die Junge Alternative vertrete weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Der Erhalt des deutschen Volkes und der rassisch motivierte Ausschluss „ethnisch Fremder“ sei eine zentrale politische Vorstellung. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, da alle Menschen als gleich behandelt werden müssten. Das Grundgesetz kenne überdies keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff.

Hinzu komme bei der JA eine „fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation“. Asylbewerber sowie Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden als Schmarotzer und kriminell bezeichnet.

Zudem agitiere die JA sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip, indem die Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR, gleichgesetzt werde. Außerdem gebe es starke Verbindungen zur Identitären Bewegung.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann die AfD oder die JA noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einlegen.

Nancy Faeser: Gerichtsentscheidung belegt Menschenverachtung der AfD-Jugend

Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zeigt aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren. „Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben“, sagte die Ministerin am Dienstag nach Angaben ihres Ministeriums. „Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen“, fügte sie hinzu.

Deutschland sei ein Land, das für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde stehe, betonte Faeser. Für diese Werte hätten Rechtsextremisten nur Hass und Verachtung übrig. Die SPD-Politikerin sagte: „Gerade jetzt kommt es darauf an, unsere Demokratie aktiv zu verteidigen und all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“ (cme, mit dpa)

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