Vorschlag von MinisterinAngehende Richter sollen auf Verfassungstreue geprüft werden

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Gerichtssaal (Symbolbild)

Richter sollen künftig auf ihre Verfassungstreue geprüft werden. (Symbolbild)

Wiesbaden – Die Verfassungstreue angehender Richter soll nach einem Vorschlag aus dem hessischen Justizministerium künftig bundesweit geprüft werden. Das Papier soll diese Woche auf der Justizminister-Konferenz von Bund und Ländern beraten werden. „In einer Zeit wachsender extremistischer Bedrohung ist es unsere Verpflichtung, alles Mögliche zu unternehmen, die staatlichen Strukturen vor extremistischem Gedankengut zu bewahren“, erklärte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Montag in Wiesbaden. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung über die Pläne berichtet.

"Keine Reichsbürgerpolizisten"

„Ich will keine Reichsbürgerpolizisten oder rechtsextreme Richterinnen und Richter“, betonte Kühne-Hörmann. Wer sich dem Staat verpflichte, sollte dessen Grundwerte im besonderen Maße akzeptieren. Ziel des hessischen Vorstoßes ist eine sogenannte Regelabfrage beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz. Damit soll geklärt werden, ob bei Bewerbern für das Richteramt „Anhaltspunkte für mögliche verfassungsfeindliche Einstellungen und Aktivitäten“ vorliegen.

„Die Gefahren durch den Links- und Rechtsextremismus sowie aufgrund islamistischer Terrorbedrohungen nehmen europaweit und auch in Deutschland zu“, heißt es in dem Papier. Es häuften sich Fälle, in denen verfassungsfeindliche Männer und Frauen nicht nur in die Beamtenschaft, sondern in den gesamten öffentlichen Dienst drängten. „Dies birgt im Hinblick auf das Richteramt besondere Gefahren.“

Radikalenerlass von 1972 galt nur vier Jahre

Wer im Namen des Volkes Recht sprechen wolle, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, betonte Kühne-Hörmann. „Staatliche Entscheider dürfen weder Reichsbürger, noch Links- oder Rechtsextreme oder salafistische Extremisten sein“, sagte die Ministerin der „Bild“-Zeitung. Bereits 1972 war ein sogenannter Radikalenerlass in Deutschland in Kraft getreten, der die Beschäftigung von Links- und Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst verhindern sollte. Er erstreckte sich auch auf bereits beschäftigte Personen. Der Erlass wurde vier Jahre später wieder abgeschafft.

Nach Einschätzung des rechtspolitischen Sprechers der Linken-Fraktion im hessischen Landtag, Ulrich Wilken, konstruiert die Ministerin eine Gefährdungslage, die nicht existiere. Die Erfahrungen aus dem Radikalenerlass lehrten, dass die Maßnahmen sich mit großer Wahrscheinlichkeit vor allem gegen linke oder muslimische Bewerber oder Richter wendeten. Andersdenkenden mit beruflicher Repression zu drohen, führe nicht zu einer Stärkung der freiheitlichen Grundordnung. (dpa)

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