Prozess wegen Milzenhäuschen

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Milzenhäuschen / Aachen - Eigentlich wollte die Gemeinde Nettersheim die ehemalige Waldschänke Mil¦zenhäuschen mit dem Verkauf an Dieter Langen, Geschäftsführer der „InSysCo Datensysteme GmbH“, aus den Schlagzeilen holen. Die unverfängliche Ansiedlung eines Internet-Dienstleisters war ganz nach dem Willen von Verwaltung und Rat - nach einer eher stürmischen Zeit Milzenhäuschens als Sexclub.

Doch Langen und Nettersheims Bürgermeister Hermann-Josef Mießeler trafen sich am Mittwoch vor dem Aachener Landgericht wieder. In einem Zivilprozess wird dort geklärt, ob die Gemeinde als Verkäuferin der Immobilie den Käufer arglistig getäuscht hat. Das wirft Langen der Gemeinde vor und strengte daher eine Klage an.

Streitpunkt ist der Bau einer Halle, die laut Notarvertrag für den Betrieb einer Tierarztpraxis erforderlich ist. Im Vertrag ist eine entsprechende Option enthalten und auch ein Hinweis darauf, dass die Bebauungsgenehmigung seitens des Kreises vorliegt. Doch als Langen im Februar 2000 einen Antrag auf Baugenehmigung einreichte, lehnte das Kreisbauamt das Vorhaben als unzulässig ab.

Kläger Langen behauptet, dass in einer ersten Version des Notarvertrages gestanden habe, dass die Bebauungsgenehmigung als Anlage zur Urkunde genommen werde. In der letztlich gültigen Fassung fehle dieser Passus aber.

Um Licht ins Dunkel des Beurkundungstermins am 26. Februar 1998 zu bringen, hatte das Gericht den Blankenheimer Notar Andreas Lange als Zeugen geladen. Da die Sache bereits vier Jahre zurückliege, sei es ihm „kaum möglich, sich Wort für Wort zu erinnern“, so Lange. Er mache aber nur während des Beurkundungstermins handschriftliche Änderungen, und so könne er daraus schließen, „dass darüber gesprochen worden ist“.

Dies gehe aus den handschriftlichen Streichungen in seinen Unterlagen hervor, so der Notar: „Ich streiche nicht von mir aus etwas aus dem Beurkundungstext.“ So weit seine Erinnerung es zulasse, könne „von der Klägerseite her nicht viel an Einwand zur Streichung gekommen sein“. Daher könne das, was von Langen vorgebracht werde, nicht stimmen. Dass die Bebauungsgenehmigung letztlich am Beurkundungstermin nicht vorgelegen habe, habe er, so Notar Andreas Lange weiter, nicht gewusst.

Im Anschluss wurden Mießeler und Langen vom Gericht angehört. Er sei zur Beurkundung nach Blankenheim in der Annahme gefahren, dass alles klar sei, meinte der Nettersheimer Bürgermeister, der als Erster Stellung nahm. Er habe sich fast ausschließlich selbst um die Angelegenheit gekümmert und mit dem zuständigen Mitarbeiter der Kölner Bezirksregierung telefoniert. Dort habe man ihm erklärt, „dass wir die Genehmigung mit viel Goodwill hinkriegen“.

„Damit war die Sache für mich klar“, so Mießeler: „In all den Jahren habe ich nie erlebt, dass es dann noch Probleme gibt.“ Zumal am 30. Dezember 1997 per Fax ein positiver Bescheid der Bezirksregierung über den Kreis Euskirchen im Zingsheimer Rathaus eingegangen sei. Der Bürgermeister verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass über genauere Formulierungen bezüglich der Halle mit ihm im Vorfeld nie gesprochen worden sei. „Eine Halle von 50 mal 70 Metern wäre im Außenbereich doch nie genehmigt worden“, so Mießeler.

Ob während des Beurkundungstermins etwas gestrichen oder hinzugefügt worden sei, daran könne er sich, so Dieter Langen, nicht mehr erinnern. Das liege einfach zu lange zurück.

Das Urteil wird am Mittwoch, 28. November, um 10.30 Uhr im Aachener Landgericht verkündet.

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