SpieleComputerspiele nur für Erwachsene

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Im Archiv bewahrt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien alle geprüften Spiele auf.

Im Archiv bewahrt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien alle geprüften Spiele auf.

Köln – Aktuell läuft in der Türkei eine Debatte um das Klötzchen-Bau-Spiel „Minecraft“. Darin können die Spieler wie in einem großen Sandkasten in grober Grafik fantastische Welten erstellen – eine Art digitales Lego also. Auf dem Prüfstand steht es in der Türkei wegen Gewaltverherrlichung, denn es ist in dem Spiel möglich, Kämpfe zu führen – auch wenn das nicht im Vordergrund steht. In Deutschland ist „Minecraft“ ab sechs Jahren freigegeben. In einigen Ländern, etwa den USA und Schweden, wird es sogar in Schulen angewendet, weil es die Kreativität fördern und das Gemeinschaftsgefühl stärken soll.

Diese Kuriosität um „Minecraft“ ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Spiele in dem einen Land verboten, während sie in anderen als unbedenklich gelten. So war etwa das Science-Fiction-Rollenspiel „Mass Effect“ (2007) in Singapur kurzzeitig verboten, weil eine gleichgeschlechtliche Beziehung möglich war. Nach ein paar Tagen wurde das Urteil wieder aufgehoben. Das Actionspiel „Grand Theft Auto: San Andreas“ (2005) wurde in den USA nur für Erwachsene freigegeben (was dort einer Indizierung gleichkommt) und in Australien ganz verboten, als bekannt wurde, dass die Entwickler ein Sexspiel im Programmcode versteckt hatten, das man recht einfach freischalten konnte.

Politische Gründe

Aber selbst harmlose Spiele können bestimmten Ländern übel aufstoßen. So ist der „Football Manager 2005“ in China verboten, weil dort die Staaten Tibet und Taiwan als eigenständige Länder vorkommen. Das beleidige Chinas Souveränität und verstoße ernsthaft gegen chinesisches Recht, so die Stellungnahme aus Peking.

Ob ein Spiel indiziert wird, entscheidet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Bonn. Die Behörde muss zur Prüfung aufgefordert werden: entweder per verpflichtendem Antrag, was 2014 sechsmal erfolgte (5x Spiele-Urheber, 1x Familienministerium), oder per nicht verpflichtender Anregung, was 21-mal geschah (12x Zoll, 6x Ordnungsamt Wuppertal, 2x LKA Bayern, 1x Verkehrspolizeiinspektion Ansbach). 2014 wurden 18 Spiele indiziert, auf dem Index standen Ende Februar insgesamt 624 Titel. Darüber hinaus überprüft die BPjM, ob der Inhalt eventuell von strafrechtlicher Relevanz ist. Dann entscheidet ein Gericht über eine Beschlagnahmung. (tom)

Paradox: Hat die USK die Jugendfreigabe verweigert und dem Spiel den roten „ab 18“-Sticker verpasst, ist es nicht jugendgefährdend. Denn sollte es jugendgefährdend sein, müsste die USK eine Einstufung verweigern, was 2014 viermal passierte. Diese Spiele dürfen weder beworben noch öffentlich verkauft werden. Unter der Ladentheke ist ein Verkauf an Erwachsene möglich, sofern der Titel nicht beschlagnahmt wurde. Letzteres passiert etwa dann, wenn in Spielen verfassungsfeindliche Symbole oder Gewalt verherrlicht wird. Sobald die USK ein Spiel gekennzeichnet hat, darf es nicht mehr indiziert, aber dennoch beschlagnahmt werden.

Ein Großteil der Computer- und Videospiele ist harmlos: 51 Prozent der 2014 Spiele, die die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im Jahr 2014 geprüft hat, haben die Altersfreigaben „ab 0“ und „ab 6“ erhalten, weitere 25 Prozent sind „ab 12“ freigegeben. Eine Jugendfreigabe verwehrt wurde 8,5 Prozent der Spiele, sie sind für Minderjährige nicht geeignet. Diese Titel setzen auf Gewalt und eine bedrohliche, düstere Atmosphäre.

In Deutschland wird seit 31 Jahren über Spieleverbote und -indizierungen diskutiert, genauer gesagt seit dem 19. Dezember 1984. Im an diesem Tag veröffentlichten Bundesanzeiger listete die Bundesprüfstelle (heute mit dem Zusatz „für jugendgefährdende Medien“) erstmals indizierte Computerspiele auf, und zwar die 3-D-Panzer-Simulation „Battlezone“, die Flieger-Action „River Raid“ und das Rennspiel „Speed Racer“.

Die Begründungen sind aus damaliger Sicht zeitgemäß. Das die Indizierung beantragende Jugendamt wirft „Battlezone“ eine eindeutige Darstellung von Kriegsverherrlichung oder -verharmlosung vor. Das Spiel sei mit einer paramilitärischen Ausbildung gleichzusetzen. Jugendliche würden „Battlezone“ nutzen, um Problemen in der Realwelt auszuweichen und sie zu verdrängen. Und weil der Spieler über mehrere Leben verfüge, werde ihm eine Scheinwelt vorgeworfen, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen sei. Ausführungen des Entwicklers, „Battlezone“ sei so harmlos wie „Schiffe versenken“, widerspricht die Bundesprüfstelle. Für das Abschießen und Vernichten des Feindes werde der Spieler mit Punkten belohnt, Kriegsereignisse würden als romantische Abenteuer dargestellt, außerdem habe das Spiel aggressionssteigernde Eigenschaften und führe bei Jugendlichen zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken, Konzentrationsschwierigkeiten und Kopfschmerzen, heißt es in der Begründung.

Realismus neu definiert

13 Jahre später wurde „Battlezone“ übrigens vom Index gestrichen. Die Welt in Computerspielen sah mittlerweile anders aus als Striche in der Landschaft. Beispielhaft für den geänderten Realismus sind die Ego-Shooter „Doom“ und „Quake“: Ersteres setze mit seinen blutigen Metzelszenen auf sadistisches Interesse beim Nutzer, so lautete 1994 die Begründung für die Indizierung. „Quake“, das zwei Jahre später als jugendgefährdend eingestuft wurde, sei „noch blutrünstiger, brutaler und zeige die Folgen der Gewaltakte noch realistischer“. Weil auch dieser Realismus mittlerweile überholt ist, stehen sowohl „Doom“ als auch „Quake“ nicht mehr auf dem Index.

Stand Februar 2015 werden dort 624 Spiele gelistet. „GTA 5“ (unser Titelbild) ist nicht dabei. Obwohl man als Spieler eine Figur foltern muss, um weiterzukommen, sieht die USK keine Jugendgefährdung.

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