Anwalt empfiehltSchadensersatz – das sollten Diesel-Fahrer noch in diesem Jahr tun

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Abgasskandal Ratgeber

Der Auspuff eines Volkswagen-Pkw (Symbolbild)

Düsseldorf/Köln – Beim Thema Diesel überschlagen sich mittlerweile die Ereignisse. Kaum ein Tag vergeht, an dem der Selbstzünder nicht neue Schlagzeilen produziert.

Ende Mai beschloss Hamburg Fahrverbote für einige besonders stark durch Stickoxide belastete Straßen. Ein paar Tage später wurde Daimler durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum Rückruf von europaweit 774.000 Fahrzeugen verpflichtet. Vergangene Woche verhängte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dann ein historisch hohes Bußgeld gegen den VW-Konzern.

Heute liest man in der Presse, dass Audi-Vorstandschef Rupert Stadler in Untersuchungshaft genommen wurde, weil der dringende Verdacht besteht, dass der Ingolstädter Autobauer auch nach Bekanntwerden des Skandals weiterhin manipulierte Fahrzeuge in Verkehr brachte. Noch immer nicht abschließend geklärt sind derweil die Folgen für vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer.

Die getäuschten Kunden werden weiterhin von den Herstellern und der Politik sich selbst überlassen. Geschädigte Dieselfahrer können jedoch selbst aktiv werden und Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller gerichtlich durchsetzen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter von der auf Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei baum reiter & collegen aus Düsseldorf beantwortet hier die fünf in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen:

Welche Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen?

Begonnen hatte der Abgasskandal im September 2015. Im Fokus waren sämtliche Hersteller aus dem Volkswagenkonzern. Mittlerweile gibt es behördlich festgestellte Abgasmanipulationen auch bei Daimler (Mercedes) und BMW.

VW-Konzern: Betroffen sind zunächst alle Fahrzeuge von Herstellern aus dem VW-Konzern (Volkswagen, Audi, Seat, Skoda), die mit dem Dieselmotor EA189 ausgestattet wurden. Wie sich später herausstellte, sind gleichermaßen die von der Audi AG produzierten Dieselmotoren 3.0 V6 TDI und 4.2 V8 TDI manipuliert worden. Diese Motoren wurden verbaut in den Modellen von Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 sowie in den Porschemodellen Cayenne und Macan.

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 Ein Mercedes C 220 d steht in einem Autohaus (Symbolbild).

Daimler AG: Bei Daimler stehen die Dieselmotoren OM642, OM651 und OM622 im Fokus. Betroffen vom Abgasskandal sind daher Modelle der C-Klasse, E-Klasse, S-Klasse, ML-Klasse und G-Klasse sowie die Modelle GLC und Vito.

BMW: Auch im Hinblick auf den Hersteller BMW hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits einen verbindlichen Rückruf angeordnet. Betroffen von diesem Rückruf sind die Modelle 750d und M550d.

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Symbolbild

Was können Besitzer von Dieselfahrzeugen tun?

Zum einen steht jedem Dieselkäufer, der vom Abgasskandal betroffen ist, der Weg für eine Individualklage gegen den jeweiligen Fahrzeughersteller offen. Dabei kann frei gewählt werden: Entweder Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder aber Ersatz des merkantilen Minderwerts (ca. 20 % des Kaufpreises). Die Erfolgsaussichten für ein Einzelklageverfahren stehen gut.

Die Rechtsprechung der Gerichte erweist sich zunehmend als verbraucherfreundlich. Zum anderen besteht aller Voraussicht nach ab dem 1. November 2018 die Möglichkeit, sich ohne nennenswertes Kostenrisiko für das erwartete Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG zu registrieren.

Stehen mir weitere Möglichkeiten offen, wenn mein Fahrzeug kreditfinanziert ist?

Wenn Ihr Fahrzeug kreditfinanziert ist, kommt der Widerruf Ihres Kreditvertrages in Betracht. Millionen Autokreditnehmer sind beim Vertragsabschluss nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert worden. Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, geht mit der Rückabwicklung des Kreditvertrags automatisch die meist wirtschaftlich günstige Rückabwicklung des Kaufvertrages einher.

Bis wann müssen geschädigte Dieselfahrer aktiv werden?

Die allermeisten Ansprüche im Hinblick auf Fahrzeuge aus dem Volkswagenkonzern (VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche) verjähren zum Ende des Jahres 2018. Hier wird es höchste Zeit, schnell tätig zu werden. In Blickrichtung auf BMW und Daimler (Mercedes) laufen aktuell die ersten Klageverfahren, die auf einen positiven Ausgang für geschädigte Autofahrer hindeuten.

Was passiert, falls man nichts unternimmt?

Sobald die eigenen Ansprüche verjährt sind, kann der geprellte Autokäufer nicht auf flankierende Unterstützung des Staates hoffen. In den Augen von Bundesminister a.D. und Seniorpartner der Kanzlei baum reiter & collegen, Gerhart Baum, werden Fahrzeughalter zurzeit sowohl von Fahrzeugherstellern als auch von der Politik mit dem Diesel-Problem alleine gelassen.

Die kontroverse Diskussion zum Thema Hardware-Nachrüstung habe bisher zu keinem Ergebnis geführt. Diesel-Besitzer sollten nicht darauf vertrauen, wegen der Anordnung von Fahrverboten eine freiwillige Kompensation von Staat oder Hersteller zu erhalten.

Die Bundesregierung hat eine „Lex Diesel“ und gesetzlich verpflichtende Ausgleichszahlungen der Hersteller bisher stets verneint. Fahrer von Dieselfahrzeugen kommen deshalb nicht drum herum, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen und vor Gericht durchzusetzen. Die Chancen auf Schadenersatz stehen aktuell sehr gut.

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