Europäischer GerichtshofHalal-Fleisch darf kein EU-Bio-Siegel tragen

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Wenn Fleisch „halal" sein soll, müssen die Tiere vorher ausgeblutet sein.

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag über die Vergabe des EU-Bio-Siegels an Fleisch von unbetäubt geschlachteten Tieren. Hintergrund war eine Klage aus Frankreich.

„Halal-Fleisch darf kein Biosiegel tragen

Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als „halal“ gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau" stammen. Der Grund: Das Fleisch stammt von Tieren, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Das französische Verwaltungsgericht hatte den EuGH um Rat gebeten.

In der entsprechenden EU-Bio-Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Tiere bei der Schlachtung so wenig wie möglich leiden sollen. Produzenten von koscheren oder Halal-Produkten wollen teilweise ebenfalls mit dem Gütezeichen werben, verzichten aber manchmal auf eine Betäubung der Tiere vor dem Schlachten.

Ein wichtiger EuGH-Gutachter hatte argumentiert, dass die Vorgaben aus der entsprechenden EU-Bio-Regelung mit den religiösen Speiseanforderungen vereinbar seien. Eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung werde darin nicht ausdrücklich verboten. Zudem dürfe Verbrauchern von koscheren oder Halal-Produkten nicht der Zugang zu den Garantien verwehrt werden, die das Gütezeichen „ökologischer/biologischer Landbau“ etwa bei der Lebensmittelsicherheit biete.

Vorgehensweisen in der EU bisher unterschiedlich

Letztendlich sage die Halal-Zertifizierung bisher „nur sehr wenig über das tatsächlich angewendete Schlachtungsverfahren aus", befand der Gutachter weiter. Das liege daran, dass die Vorgehensweisen der zuständigen Zertifizierungsstellen in den einzelnen EU-Staaten bisher uneinheitlich seien.

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„Es gibt erfreulicherweise eine sehr große Anzahl von muslimischen Glaubensgemeinschaften, für die eine Schlachtung mit Betäubung und halal kein Widerspruch sind“, sagt auch der Deutsche Tierschutzbund, der das Schächten grundsätzlich ablehnt. Stattdessen werde Wert auf andere Vorschriften gelegt, etwa die Ausrichtung der Tiere nach Osten oder das Schlachten durch einen muslimischen Schlachter. Im Koran stehe zudem, dass die Tiere schonend behandelt werden müssen. Ein Betäubungsverbot gebe es nicht.

Der deutsche Bio-Spitzenverband begrüßt, dass das EuGH-Urteil nun europaweit Klarheit schaffen dürfte. „Bio-Bauern engagieren sich für stressarme Methoden wie etwa die Weideschlachtung“, sagte eine Sprecherin des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft zudem. (dpa) 

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