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KrankenhausreformWas die Anpassungen im Bund für NRW bedeuten

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06.03.2026, Berlin: Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht bei der Debatte über die Krankenhausreform in der 63. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. Die Hauptthemen der heutigen Sitzung sind die Krankenhausreform, Ganztagsbetreuung und das Gutachten zu Forschung und Innovation 2026. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht bei der Debatte über die Krankenhausreform. Die Abgeordneten im Bundestag haben das Gesetz beschlossen, Bund und Länder hatten sich auf einen Kompromiss geeinigt.

Was steckt hinter den Änderungen, die der Bundestag beschlossen hat und wie kommen sie in Nordrhein-Westfalen an?

Die Ampelkoalition peitschte sie Ende 2024 durch: eine Reform, die den dauerhaften Finanzdruck auf Deutschlands Kliniken lindern und komplizierte Eingriffe in wirklich dafür geeigneten Häusern konzentrieren soll. Karl Lauterbach (SPD), damals noch Gesundheitsminister, nannte das schlicht eine „Revolution“. Das Herzstück: neue Leistungsgruppen, die medizinische Behandlungen präziser fassen als alte Klinikabteilungen und an einheitliche Qualitätsvorgaben für Personal und Ausrüstung knüpfen.

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