Handyverträge, 49-Euro-Ticket, LöhneDas ändert sich für Verbraucher im April 2023

Lesezeit 4 Minuten
Der Bildschirm eines Smartphones, zu sehen sind Apps aus dem Bereich Social Media

In einigen Tarifen war das Datenvolumen für bestimmte Apps bislang kostenlos. Das ändert sich nun.

Im April laufen nicht nur die letzten Corona-Regeln aus. Auch sonst ändert sich einiges für Verbraucher. Wir geben einen Überblick.

Aprilscherz, oder nicht? Neben der einen oder anderen Scherznachricht müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher am 1. April auch wieder auf einige Änderungen einstellen. Damit es im vierten Monat des Jahres kein böses Erwachen gibt, haben wir zusammengefasst, was sich im April 2023 alles ändert. Ganz ohne Aprilscherz.

Letzte Corona-Regeln laufen aus

Das Infektionsschutzgesetz, also die Corona-Regeln, sollte die Pandemie eindämmen. Die allermeisten Regeln sind schon aufgehoben worden. Am 7. April läuft das Gesetz aus – und damit auch die letzten Maßnahmen.

Wie geht es weiter mit der Corona-Impfung?

Mit dem Infektionsschutzgesetz läuft auch die Impfverordnung am 7. April aus. Genau zwei Jahre, nachdem die Impfkampagne in deutschen Arztpraxen gestartet war. Die Corona-Impfung soll dann in die Regelversorgung überführt werden. Dort soll sie nach einem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums weitgehend kostenfrei bleiben.

Alles zum Thema 49-Euro-Ticket

49-Euro-Ticket kann gekauft werden

Um das Deutschlandticket für den Nahverkehr hat es viele Diskussionen gegeben. Und so ganz sind die auch noch nicht beendet. Am 1. Mai soll es dann aber wirklich so weit sein, dann wird das Ticket für 49 Euro nach aktuellem Stand an den Start gehen.

Was das mit dem April zu tun hat? Am 3. April soll der Verkauf des Tickets starten. Allerdings muss der Bundesrat das Vorhaben noch abnicken. Und dann können die Bundesländer und Verkehrsverbünde immer noch kleine Änderungen im Ablauf vornehmen. Bei der KVB lässt sich das Deutschlandticket bereits vorbestellen.

Microsoft hebt Preise an

Microsoft erhöht in einigen Regionen die Preise für seine Cloud-Produkte, darunter auch in Deutschland. Betroffen ist unter anderem Office365. Im April steigen die Preise in den Ländern der Euro-Zone um elf Prozent. Das Unternehmen begründet diesen Schritt damit, die Preise international an den Wechselkurs des US-Dollars angleichen zu wollen.

Bei laufenden Verträgen greift diese Erhöhung allerdings nicht sofort. Kundinnen und Kunden bemerken die Preissteigerung dann erst bei der nächsten Verlängerung.

Vodafone und Telekom: Keine Ausnahmen mehr beim Datenvolumen

Der Begriff Zero-Rating sagt wohl den Wenigsten etwas. Dahinter verbirgt sich das Angebot von Mobilfunkanbietern, bestimmte Dienste vom vereinbarten Datenvolumen auszunehmen. In der Vergangenheit hatte es beispielsweise Mobilfunkverträge gegeben, bei denen sich die Nutzung bestimmter Messenger- oder Social-Media-Dienste nicht auf das Datenvolumen auswirkten.

Bei Vodafone und der Telekom ist damit nun endgültig Schluss. Die Verbraucherzentrale hatte gegen diese Praxis geklagt, da sie die Netzneutralität verletze – und Recht bekommen. Seit März 2022 sind Zero-Rating-Tarife verboten, vor April 2023 müssen die Anbieter Telekom und Vodafone die Verträge ihrer Kundinnen und Kunden umgestellt haben.

Deutzer Kirmes startet

Am 8. April startet die Osterkirmes in Köln-Deutz. In diesem Jahr findet allerdings nur eine abgespeckte Form statt. Anstelle von 16 Tagen ist sie 2023 nur an neun Tagen geöffnet. Die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) protestiert gegen diese Einschränkung.

Oben-ohne-Schwimmen in Köln

Ab dem 1. April werden die Kölnbäder ihre Haus- und Nutzungsordnung ändern, um es Frauen zu ermöglichen, „oben ohne“ zu schwimmen. Das Unternehmen reagiere damit auf eine gesellschaftliche Entwicklung, die sich seit einiger Zeit abzeichne, so eine Sprecherin kürzlich auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger.“ Die Kölnbäder betreiben insgesamt 13 Schwimmbäder, darunter das Stadionbad, der Lentpark und das Agrippabad.

Lohnerhöhungen für Maler, Lackierer und im Hauptbaugewerbe

Einen neuen Tarifvertrag haben Maler und Lackierer bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres. Damit sind auch die Löhne gestiegen. Zum 1. April steigt nun auch der Mindestlohn für Gesellinnen und Gesellen sowie Helferinnen und Helfer. Für Erstere klettert die Lohnuntergrenze um 70 Cent auf 14,50 Euro, Zweitere verdienen ab April mindestens 12,50 Euro pro Stunde. Eine Steigerung von 1,10 Euro.

Auch im Hauptbaugewerbe steigen die Löhne. Denn der aktuell gültige Tarifvertrag sieht eine Erhöhung im April vor. Im Westen gibt es zwei, im Osten 2,7 Prozent mehr.

Tariferhöhung für Leihbeschäftigte

Auch Beschäftigte in der Leiharbeit bekommen ab April mehr Geld. Eine DGB-Tarifgemeinschaft hatte sich mit den Arbeitgebern im Januar auf eine zweiteilige Erhöhung der Entgelte für die Gruppen 3 bis 9 geeinigt. Die erste Erhöhung gilt ab 1. April und fällt je nach Entgeltgruppe unterschiedlich aus. In Gruppe 3, zu der unter anderem die „Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist“ gehört, gibt es künftig 14,55 Euro pro Stunde. In Entgeltgruppe 8 (Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium erfordern) sind es 23,97 Euro. Die zweite Erhöhung folgt im Januar 2024.

AKWs gehen vom Netz

Eigentlich sollte mit dem Jahresende 2022 auch der Betrieb der verbliebenden Atomkraftwerke in Deutschland enden. Nachdem diese Frist verlängert worden war, soll nun am 15. April endgültig Schluss sein. Dann gehen die drei AKWs Block 1 in Neckarwestheim, Emsland in Niedersachsen und Isar 2 in Bayern endgültig in den Ruhestand.

Baustellenverordnung ändert sich

Ab dem 1. April gilt in Deutschland die überarbeitete Baustellenverordnung. Nach Ansicht der Europäischen Kommission entspricht die bisherige Verordnung nicht vollumfänglich den Vorgaben. So müssen kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen künftig nicht mehr zehn Tonnen wiegen, damit die Arbeit mit ihnen als besonders gefährlich gilt.

KStA abonnieren