Café-Besitzer muss nach Explosion Schmerzensgeld zahlen

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Frankfurt/Main – Der Besitzer eines Cafés in Frankfurt muss nach einer Explosion in seinem Lokal 1000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an eine verletzte Angestellte zahlen. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen den 62-Jährigen am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt „wegen geringer Schuld” eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gastronomen eine fahrlässig herbeigeführte Sprengstoffexplosion zur Last gelegt. Laut Anklage hatte er der Mitarbeiterin im Juni 2016 versehentlich eine hochexplosive Mischung in die Hand gedrückt, mit der sie einen Kühlschrank reinigen sollte. Der Duftstoff kam mit einem Funken in Kontakt und detonierte. Neben der Angestellten wurden mehrere Café-Besucher verletzt - es entstand Sachschaden in Höhe von rund 150.000 Euro.

Obwohl der Angeklagte behauptet hatte, die Angestellte habe von sich aus die beiden auf einem Tisch stehenden Sprühflaschen verwechselt, willigte er in die Geldzahlung ein. Die Explosion hatte seinerzeit für viel Aufsehen auf der Geschäftsstraße in Frankfurt-Bornheim gesorgt. Zunächst war man sogar von einem terroristisch motivierten Anschlag ausgegangen. Das Verfahren zog sich in die Länge, nachdem der Angeklagte vorübergehend nicht in Deutschland gewesen war. Sollte der Geldbetrag bei der Verletzten eingehen, ist die Verfahrenseinstellung rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220801-99-236451/3 (dpa/lhe)

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