Ein langer Weg bis zu Abschaffung

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Die Ächtung der Todesstrafe brauchte auch in Westeuropa seine Zeit.

Die Werke von Montesquieu und Voltaire legten im 18. Jahrhundert das Fundament für Initiativen aufgeklärter Bürger gegen die Todesstrafe. Als erster europäischer Staat schaffte das kleine San Marino 1865 die Todesstrafe ab - zur gleichen Zeit wie die südamerikanischen Staaten Venezuela und Costa Rica.

Im westlichen Europa haben sich die meisten Länder nach dem Zweiten Weltkrieg, spätestens aber nach Ende des Kalten Krieges von dieser unwiderruflichen Höchststrafe abgewandt. Nur Schweden machte eine Ausnahme und ließ die Strafe von 1921 an nicht mehr zu; Dänemark folgte erst 1978.

In den meisten Fällen geschah es in Etappen: Die Urteile wurden noch verhängt, aber nicht mehr exekutiert. Großbritannien hat die Todesstrafe 1965 aufgegeben, nicht einmal ein Jahr nach der letzten Vollstreckung in Liverpool. Die Straftatbestände Hochverrat und Seeräuberei, die beide der Militärgerichtsbarkeit unterlagen, blieben aber bis 1998 mit dem Tod bedroht. Erst 1999 unterschrieb die Regierung die Europäische Erklärung der Menschenrechte, die die Todesstrafe verbietet. Seit 1965 musste das britische Unterhaus 18-mal über Gesetzentwürfe zur Wiedereinführung entscheiden, da angeblich das Volk den Henker für irische Terroristen forderte.

Die Republik Irland strich die Todesstrafe erst 1990 aus dem Gesetzbuch, und erst 2002 wurde ein Verbot der Strafe in der Verfassung verankert. Die letzte Hinrichtung in Dublin fand 1954 statt. Zu der musste Albert Pierrepoint, der offizielle Henker Großbritanniens, anreisen, weil es auf der Grünen Insel keinen „hangman“ mehr gab. Frankreich beugte sich offiziell 1981 dem Gebot der Menschenrechte; zum letzten Mal war ein junger Straftäter am 10. September 1977 mit der Guillotine hingerichtet worden. (quo)

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