Frank Fussbroich wegen Hehlerei verurteilt

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Frank Fussbroich auf der Anklagebank.

Frank Fussbroich auf der Anklagebank.

Ein paar Paletten gestohlenen Kaffees haben den prominenten TV-Sohn auf die Anklagebank gebracht.

Frank Fussbroich und die Kölner Justiz - man kennt sich, und das nicht erst seit gestern. Am Freitag stand der Spross der gleichnamigen Kult-Fernsehfamilie bereits zum vierten Mal vor dem Strafrichter. Diesmal ging es um gestohlenen Kaffee. Fussbroich junior wollte einem Freund helfen, rund 1000 Pakete Kaffee Diebesgut zum halben Preis unter der Hand weiter zu verkaufen. Deshalb saß er jetzt wegen Hehlerei auf die Anklagebank. Mitangeklagt waren drei Bekannte, die an dem günstigen Kaffeegeschäft beteiligt waren.

Verliebt Händchen haltend mit seiner Lebensgefährtin Claudia betrat Frank Fussbroich am Freitagmittag den Gerichtssaal und stellte sich lächelnd den Fotografen. Das Lachen sollte ihm wenig später vergehen, als er merkte, dass der Richter die von ihm erhoffte Verfahrenseinstellung verneinte.

Sein Gemüsegeschäft habe er inzwischen wieder dran gegeben, jetzt arbeite er als Aushilfskellner, lebe von 600 Euro Arbeitslosengeld, gab Fussbroich zu Protokoll.

Im Juli vergangenen Jahres war er mit seinen Freunden einer Zivilstreife auf offener Straße durch „merkwürdiges, konspiratives Verhalten“ aufgefallen. Der TV-Sohn war dabei beobachtet worden, wie er spätabends in einem Hinterhof palettenweise Kaffee in sein Auto schaffte. Er habe seinem Freund, der ein „starker Kaffeetrinker sei“, lediglich „einen Gefallen tun wollen“. Für die Vermittlung des günstigen Kaffeegeschäftes hatte Fussbroich sich 27 Pakete Kaffee als „Provision“ eingesteckt. Dass es sich bei dem Kaffee um Diebesgut gehandelt habe, sei ihm nicht bewusst gewesen, beteuerte Fussbroich mit treuherzigem Augenaufschlag. Vergeblich. „Das nehm' ich Ihnen nicht ab. Sie versuchen hier, sich rauszureden“, schimpfte der Richter. Dann las er - zum sichtlichen Verdruss des Angeklagten - seitenweise aus dessen früheren Verurteilungen vor: Kreditschwindel, Betrug, Handel mit Antibiotika. . .

Bei so vielen Vorstrafen sei „trotz des geringen Tatbeitrags“ eine Einstellung nicht möglich, waren sich Staatsanwalt und Richter einig: 2400 Euro Geldstrafe lautete das Urteil. Gegen zwei Mitangeklagte war der Prozess mit Blick auf ein schwerwiegenderes Verfahren wegen bewaffneten Drogenhandels eingestellt worden. Der Dritte im Bunde, der den Kaffee gekauft hatte, muss 250 Euro Geldbuße zahlen.

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