Hacker-AffärePrivathandy bringt NRW-Minister Biesenbach in Bedrängnis

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Biesenbach

NRW-Justizminister Peter Biesenbach.

Düsseldorf – Dürfen Mitglieder der Landesregierung mit ihren privaten Handys dienstliche Gespräche führen? NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat kein Problem damit. Seine Feststellung im Untersuchungsausschuss der „Hacker-Affäre“, er greife mal nach dem dienstlichen, mal nach dem privaten Mobiltelefon, bringt ihn jetzt in Bedrängnis. Die Opposition wirft ihm vor, fahrlässig mit der Kommunikationssicherheit umzugehen.  „Dienstgespräche von Ministern obliegen einer besonderen Geheimhaltung“, erläutert Monika Düker, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Düsseldorfer Landtag. In der Regierungszeit von Rot-Grün seien die Minister daher mit speziellen, abhörsicheren Geräten ausgestattet worden. „Mich wundert, warum ausgerechnet der Justizminister derart sorglos mit der Kommunikationssicherheit umgeht”, sagte die Politikerin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Verdacht der Vertuschung

Die Opposition will den Verdacht aufklären, dass Biesenbach in der „Hacker-Affäre“ Einfluss auf die Ermittlungen genommen hat.  Deshalb wurde die Auswertung der Verbindungsdaten seines Diensthandys beantragt.  Als Widersprüche zwischen Zeugenaussagen und Angaben auf des Telefonanbieters auftauchten, verwies der Justizminister darauf, er telefoniere auch regelmäßig mit seinem Privathandy. Düker hält das für eine Ausrede: „Es steht weiterhin der Verdacht im Raum, dass Minister Biesenbach seine Einflussnahme auf die Ermittlungen vertuschen will.“

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Die Hacker-Affäre wurde von der früheren NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking ausgelöst. Die hatte vermutet, Tierschützer hätten ihr privates Fernsehen manipuliert. Als sie Abends nach Hause kam, tauchten auf dem TV unvermittelt Bilder aus einer Landtagsbefragung auf, die sich mit den angeblich tierschutzwidrigen  Zuständen in der Schweinehaltung der Familie befasste. Der „Hacker-Angriff“ war allerdings gar keiner. Die Mutter der Ministerin, die sich in der Nebenwohnung befand, hatte die Einspielung versehentlich von ihrem Tablet aus gestartet.

Peinliche Erkenntnis 

Diese peinliche Erkenntnis hatte die Ministerin der Öffentlichkeit wochenlang verschwiegen. An dem Tag, als der Leitende Oberstaatsanwalt die Ermittlungen beenden wollte, erhielt er einen Anruf von Justizminister Peter Biesenbach. Der Politiker aus Hückeswagen weist eine Einflussnahme strikt zurück. Im Ergebnis waren die Ermittlungen weiter fortgesetzt worden.

Biesenbach war zunächst in die Kritik geraten, weil er sich an einen Anruf bei seiner früheren Kabinettskollegin nicht erinnern konnte, der allerdings durch die Verbindungsdaten nachgewiesen wurde. Den Vorwurf der Opposition, er habe eine Falschaussage gemacht, konterte er damit, bei Schulze Föcking sei möglicherweise nur die Mobilbox angesprungen.  Bei seiner erneuten Vernehmung vor dem Untersuchungsschuss in dieser Woche brachte er als Begründung für weitere Ungereimtheiten die Gespräche mit seinem Privathandy ins Spiel.

Kritik der SPD

Christian Dahm, stellvertretender Fraktionschef der SPD im Landtag, kritisierte den Justizminister. „In Zeiten, in denen die IT-Sicherheit immer wichtiger wird und vor allem öffentliche Infrastrukturen Zielscheibe von Cyber-Angriffen sind, kann es einfach nicht sein, dass ein Justizminister sein privates Mobiltelefon benutzt, um dienstliche Gespräche zu führen”. Richter und Staatsanwälte seien per Dienstanweisung angehalten, private Geräte nur unter strengen Auflagen zu dienstlichen Zwecken zu nutzen.

In Paragraf 7, Absatz 4 der Dienstanweisung heiße es zudem: „Im Übrigen ist der Einsatz privater IT-Geräte für die Verarbeitung dienstlicher personenbezogener oder dem Dienstgeheimnis unterfallender Daten nicht zulässig.“ Es könne nicht sein,  dass der Justizminister sich offenbar nicht an seine eigenen Dienstanweisungen halte, so der Politiker aus Herford.

Biesenbach ließ eine Anfrage unserer Redaktion zu seiner Handynutzung unbeantwortet. 

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