Lebenslänglich für Mord an Angelika Bayer

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Das Mordopfer Angelika Bayer

Das Mordopfer Angelika Bayer

Das Gericht sah „keinen vernünftigen Zweifel“ an der Täterschaft des Angeklagten: „Für uns sitzt der Täter auf der Anklagebank“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Fast 13 Jahre nach dem Mord an der Düsseldorfer Software-Managerin Angelika Bayer (39) in der Kölner Innenstadt ist der Fall nach Überzeugung des Kölner Landgerichts aufgeklärt: In dem Indizienprozess wurde der 50-jährige Hausmeister und mehrfach einschlägig vorbestrafte Sexualtäter Detlev W. zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf eine anschließende Sicherungsverwahrung oder die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichtete das Gericht allerdings: „Dafür wissen wir zu wenig über die Tat.“ Der Hausmeister, der nach dem Mord in Köln „einen völlig unauffälligen Lebenswandel“ führte und „sozial integriert“ war, hatte den Überfall auf Angelika Bayer bis zuletzt bestritten. Sein Verteidiger hat Revision angekündigt.

Nach Überzeugung der Richter ließen die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten allerdings auf einen gewissen „modus operandi“ schließen: „Die Vorgehensweise bei der Tatausführung lässt deutliche Parallelen erkennen.“ Schon als junger Mann sei W. bei seinen Überfällen auf Frauen nach der gleichen Art und Weise vorgegangen, unterstrich das Gericht seine Annahme: „Für uns sitzt der Täter auf der Anklagebank.“ Seine Opfer seien in der Regel stets Fremde gewesen, denen er „massive Gewalt bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen“ angetan habe.

Trotz intensiver Fahndung hatte die Polizei den Mordfall damals ungeklärt zu den Akten legen müssen. Erst als vor einigen Jahren durch eine Gesetzesänderung jeder Sexualtäter seinen genetischen Fingerabdruck in eine bundesweit eingerichtete Zentralkartei abgeben musste, kamen die Ermittler W. auf die Spur. An den Fingernägeln der Toten, die zuvor in einer Kölner Kneipe mit ihrem Freund gefeiert hatte, waren Reste von fremder DNA sichergestellt worden. Sie stimmten mit der DNA des Hausmeisters überein. W. hatte Ende der 90er Jahre seine Speichelprobe abgeliefert und damals bereits im Bekanntenkreis mit Blick auf den Mordfall Bayer gemutmaßt: „Wenn da eine Querverbindung hergestellt wird, komme ich aus dem Knast nicht mehr raus.“

Angeblich hatte er am Tatort „uriniert“ und „ausgespuckt“, so seine Erklärung für die Übereinstimmung der DNA. „Er wusste, dass er auffliegt“, wertete das Gericht die Aussage des Hausmeisters als „Schutzbehauptung“. Als „völlig ausgeschlossen“ hielt das Gericht ebenfalls die These des Verteidigers, der genetische Fingerabdruck seines Mandanten könne auch durch einen „herkömmlichen Sozialkontakt“ zwischen noch lebendem Opfer und dem Täter zustande gekommen sein. Diese Annahme sei angesichts der vorgefundenen Spurenlage „undenkbar“.

Auf Grund seines Vorstrafenregisters hätte W. in den 90er Jahren nach mehrjährigem Gefängnisaufenthalt eigentlich nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden dürfen. Obwohl ein Gutachter ihn weiterhin für gefährlich hielt, hatte das Essener Landgericht die bereits verhängte Sicherungsverwahrung zurückgenommen

Eine andere Sachverständige hatte nur vier Monate später von einem „kalkulierbaren Risiko“ gesprochen und sich für die Freilassung des Sextäters stark gemacht - unter der Bedingung einer Therapie. Die Behandlung begann im November 1991 - einen Monat nach dem Mord an Angelika Bayer.

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