Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl 2020 verletzten Rechte der AfD

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Karlsruhe – Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil fest.

© dpa-infocom, dpa:220615-99-671832/1 (dpa)

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