EuGH-UrteilUngarn verstößt mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht

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Orban

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban

Brüssel – Ungarn verstößt mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil festgestellt. Das Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der „rechtswidrigen Inhaftierung“ von Schutzbedürftigen in „Transitzonen“ und der Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien.

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Der EuGH entsprach damit weitgehend einer Klage der EU-Kommission gegen Ungarn. Die Brüsseler Behörde hatte seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 wiederholt Zweifel an der Vereinbarkeit der ungarischen Asylregeln mit EU-Recht geäußert. Insbesondere die systematische Inhaftierung von Menschen an der ungarisch-serbischen Grenze ohne Beachtung der in der Rückführungsrichtlinie enthaltenen Garantien stieß in Brüssel auf Kritik. (afp)

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