ZweckentfremdungNRW plant strengere Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen

Lesezeit 1 Minute
Wohnungssuche (2)

Symbolbild

Düsseldorf – Die Zweckentfremdung von Wohnraum - etwa durch ständige Kurzzeitvermietungen über Online-Portale oder Leerstand - soll in Nordrhein-Westfalen strenger beschränkt werden. Außerdem soll es restriktivere Vorgaben für Tiere in Wohnungen geben, die andere gefährden oder „unzumutbar belästigen“. Das sieht ein geändertes Wohnraumstärkungsgesetz vor, das Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Dienstag in Düsseldorf vorstellte. Es soll im Juli 2021 in Kraft treten.

Die Begrenzung lukrativer Kurzzeitvermietungen etwa an Tagestouristen, bei denen reguläre Mieter das Nachsehen haben, soll über Zweckentfremdungssatzungen verschärft werden. Dort könne beispielsweise festgeschrieben werden, die Beherbergung Fremder auf zwölf Wochen im Jahr und Leerstand auf sechs Monate zu begrenzen, erklärte Scharrenbach.

Das geplante Gesetz sehe erstmals eine Definition von Zweckentfremdung vor. Eine Satzung dagegen kann von Gemeinden für Gebiete mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum erlassen werden. Bislang gebe es solche Satzungen in sieben Städten des Landes, sagte Scharrenbach. Das Gesetz solle die Befugnisse von Behörden stärken, gegen Missstände einzuschreiten. (dpa)

Nachtmodus
KStA abonnieren