Drachs Beschwerde gegen Blut-Abgabe für DNA-Probe scheitert

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Köln – Der in Köln angeklagte frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist mit einer Beschwerde gegen die Abgabe von Blut für eine DNA-Probe gescheitert. Das teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Köln am Mittwoch auf Anfrage mit. Drach hatte sich den Angaben zufolge gegen einen Beschluss des Kölner Amtsgerichts gewehrt, wonach ihm Blut abgenommen werden soll, um eine DNA-Probe zu gewinnen. Die Staatsanwaltschaft habe das einst beantragt, sagte der Sprecher. Es gebe wohl bereits eine DNA-Probe in der Datenbank - diese sei aber älter. Die Technik zum DNA-Abgleich habe sich weiterentwickelt. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger” berichtet.

Nach dem Antrag und der Beschwerde Drachs ging der Fall den Angaben zufolge durch die Instanzen. Das Oberlandesgericht sei die letzte gewesen. Die Probe müsse nun abgegeben werden.

Andreas Kerkhof, Drachs Verteidiger, erklärte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger”, dass die „ergänzende DNA-Untersuchung” auch „keine weitere Aufklärung bringen” werde.

Gegen Drach läuft momentan vor dem Landgericht Köln ein Prozess, in dem ihm Überfälle auf vier Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und Limburg vorgeworfen werden. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord und besonders schweren Raub. Der 61-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt hatte vor dem Prozesses erklärt, er erwarte, dass Drach das Gericht am Ende des Prozesses als freier Mann verlassen könne: „Es gibt gar keine Beweissituation, die eine Verurteilung rechtfertigen könnte.”

© dpa-infocom, dpa:220209-99-50673/2 (dpa)

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