Die Stadt Bad Münstereifel hatte die Aufstellung des Eifelmats auf der Werther Straße abgelehnt, den Bescheid aber später zurückgezogen.
EifelmatMichael Starkel denkt über Zivilklage gegen die Stadt Bad Münstereifel nach

Am ursprünglichen Standort an der Werther Straße darf der Eifelmat nicht mehr aufgestellt werden.
Copyright: Thorsten Wirtz
Der „Weihnachtsfrieden“ ist vorbei. Der Zwist von Hotelier Michael Starkel, der im September zwei Verkaufsautomaten auf der Werther Straße aufgestellt hatte, und der Stadt Bad Münstereifel, die ihn aufgefordert hatte, diese wieder zu entfernen, geht in eine neue Runde. Angriff und Diplomatie halten sich dabei die Waage.
Einerseits prüft Starkel derzeit eine zivilrechtliche Klage, da ihm „seit September laufende Kosten entstehen und erhebliche Einnahmen ausbleiben“. Er sagt aber auch, dass dies ausdrücklich nur für den Fall gilt, dass kurzfristig keine praktikable Lösung gefunden werde. Eine solche ist derzeit im Gespräch. Laut Starkel soll er sein Projekt am 11. März dem Stadtentwicklungsausschuss vorstellen – mit dem Ziel, vor dem Orchheimer Tor die Eifelmaten wieder aufzustellen.
Aufstellung der Automaten erfolgte ohne schriftliche Genehmigung
Vor dem von Michael Starkel genutzten Grundstück an der Werther Straße hatte er am 1. September zwei „Eifelmat“ genannte Verkaufsautomaten aufgestellt und überwiegend regionale Produkte angeboten. Die Aufstellung erfolgte allerdings ohne schriftliche Genehmigung. Die Stadt hatte bereits im Mai die Aufstellung mit Verweis auf die Sondernutzungssatzung verweigert, weil kein räumlicher und sachlicher Zusammenhang des Hotels zu dem Automaten bestand. Dagegen hatte Starkel geklagt.
Alles zum Thema Büdchen
- Eifelmat Michael Starkel denkt über Zivilklage gegen die Stadt Bad Münstereifel nach
- Nächtliche Schüsse Mann in Kiosk durch mehrere Schüsse schwer verletzt
- Premiere im Schauspiel 90 Minuten Hass auf die Kloake Köln, das tut gut
- Obdachlose Kältebus versorgt Menschen in Leverkusen in frostigen Nächten
- Einbruchsserie in Rheinbach 19-Jähriger nach Kioskeinbrüchen festgenommen
- „Zwei Frauen, ein Dönermesser“ Darum wurde der Imbiss „Frechener Grill“ bundesweit bekannt
Parallel trieb er die Gründung einer Vertriebsgesellschaft voran und stellte die beiden Automaten auf. „Entgegen anfänglicher Befürchtungen, auch aus der unmittelbaren Nachbarschaft, fiel die Resonanz ausgesprochen positiv aus“, berichtet Starkel. Sowohl im Absatz als auch im Feedback habe man großen Zuspruch erhalten. Aus anfänglicher Skepsis bei den Nachbarn sei Akzeptanz geworden. „Selbst die kritischste Anwohnerin, zu Beginn deutlich ablehnend, entpuppte sich als regelmäßige Kundin“, so Starkel.
Michael Starkel feiert Einstellung des Verfahrens als Sieg gegen die Stadt
Die Stadt reagierte auf die nicht genehmigte Aufstellung mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und der Forderung, die Eifelmaten zu entfernen, was keine zwei Wochen nach der Aufstellung auch geschah. Einen weiteren Antrag Starkels lehnte die Stadt Mitte November mit Verweis auf den Denkmalschutz ab.
In den Sozialen Medien freut sich Starkel über einen Sieg vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Die Stadt und das Gericht sind diesbezüglich anderer Auffassung. Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Verfahren im Dezember nämlich eingestellt, weil die Stadt den Ablehnungsbescheid aufgehoben hatte. „Ein Urteil mit einer rechtlichen Überprüfung des Bescheids ist daher nicht erfolgt“, schreibt das Gericht.
Hotelier stellt Gleichbehandlung in Bad Münstereifel infrage
Die Stadt habe nach Eingang der Klage geprüft, welche rechtlichen Konsequenzen ein Erfolg Starkels gehabt hätte und ob sich ein aufwendiges und teures Gerichtsverfahren vermeiden lasse, teilt ein Sprecher der Stadt mit. Das Gericht hätte den Ablehnungsbescheid nur hinsichtlich der Ablehnung wegen der Sondernutzungssatzung bewerten können. „Selbst ein Stattgeben der Klage hätte nicht automatisch bedeutet, dass die Eifelmaten hätten aufgestellt werden dürfen“, so die Stadt.
Im Anschluss hätte sie prüfen müssen, ob weitere relevante Rechtsvorschriften existieren. Diese Prüfung habe die Stadt parallel zum Klageverfahren durchgeführt und festgestellt, dass der Standort der Eifelmaten aus denkmalrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig war. „Der Antrag von Herrn Starkel muss also unabhängig vom Gerichtsverfahren abgelehnt werden“, so die Stadt, die im intensiven Austausch mit Starkel stehe.
Das bestätigt auch der Schweizer Hotelier. „Positiv hervorzuheben ist, dass nach dem Amtsantritt der neuen Verwaltungsspitze grundsätzliches Interesse an einer Zusammenarbeit und einer Lösung besteht“, so Starkel – allerdings nicht innerhalb der Stadttore.
Starkel stellt deshalb die Gleichbehandlung von Geschäftsleuten infrage und sieht Willkür. „Digitale Screens und Kundenstopper sind an 365 Tagen im Jahr genehmigt, währen die Versorgung von Einwohnern und Gästen mit regionalen Produkten über nicht fest installierte, mobile Automaten untersagt wird.“ Selbst während des Weihnachtsmarktes sei keine temporäre Genehmigung möglich gewesen, trotz der zahlreich aufgestellten Imbissbuden.
„Welches Signal sendet eine Stadt, die über verödete Innenstädte klagt, digitale und regionale Nahversorgungslösungen aber faktisch blockiert?“ Der Fall „Eifelmat“ werfe nicht nur rechtliche, sondern auch grundsätzliche Fragen zur Innovationsbereitschaft, zur Verhältnismäßigkeit behördlicher Entscheidungen und zur Zukunftsfähigkeit der Innenstadt von Bad Münstereifel auf, so Starkel.


