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BürgerbegehrenFreilinger wollen die Feriendorf-Pläne kippen

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Blankenheim Bürgerbegehren

Zuversichtlich, die erforderlichen Unterschriften zusammenzubekommen, sind die Initiatoren des Bürgerbegehrens. 

Blankenheim-Freilingen – Nun ist es offiziell: Anlieger aus Freilingen wollen mit einem Bürgerbegehren die Pläne zum Bau von 20 Ferienhäuschen, so genannten Design-Cabins, im Wald oberhalb des Freilinger Sees stoppen. Die formelle Anmeldung wurde jetzt Erwin Nelles, dem Allgemeinen Vertreter von Bürgermeisterin Jennifer Meuren, im Rathaus übergeben.

„Revolution ist nicht verboten“, sagt Frank Hellenthal aus Freilingen vor dem Rathaus schmunzelnd. Dabei hält er die Urfassung des Unterschriftensammelblatts für ein Bürgerbegehren in der Hand. Hellenthal, Patrick Koethe und Dirk Schumacher sind die laut Gemeindeordnung vorgeschriebenen drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens.

Ferienhäuschen in Freilingen sollen nicht gebaut werden

Dieses Begehren, das möglicherweise in einer Abstimmung in Form eines Bürgerentscheids mündet, hat zum Ziel, den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats vom 15. September zu kippen, sodass die Ferienhäuschen nicht gebaut werden.

Ihre Aktion starten Hellenthal und eine kleine Unterstützergruppe aus Freilingen und dem Nachbardorf Lommersdorf fristgerecht: Ein Begehren darf sich nur gegen Gemeinderatsbeschlüsse richten, die nicht älter als sechs Wochen sind. Im Rathaus wird nun die Kostenkalkulation für die Gemeinde, die die rechtmäßige Prüfung der Unterschriftensammlung übernehmen muss, vorgenommen.

850 Unterschriften von Blankenheimer Bürgern sind nötig

Um erfolgreich zu sein, muss ein Bürgerbegehren in der Gemeinde Blankenheim von rund 850 Bürgern unterzeichnet werden. „Wir brauchen zehn Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl“, so Frank Hellenthal. Die Unterschriften will man wie bei einem klassischen Haustürwahlkampf beim Gang von Haus zu Haus in den 17 Orten der Gemeinde sammeln. Name, Adresse und Unterschrift werden dabei auf den Listen angegeben.

Man richte sich nicht gegen Planungsdetails des Investors, heißt es vonseiten der Initiative, sondern gegen die Absicht der Gemeinde Blankenheim, für den Feriendorfbau Grund zu verkaufen. So argumentieren die Gegner des Ferienparks mit dem befürchteten gravierenden Einschnitt in die Natur durch den Bau der Häuschen und der benötigten Infrastruktur.

Gemeinde versucht seit Jahren, die Flächen zu verkaufen

Tatsächlich versucht die Gemeinde Blankenheim seit Jahrzehnten, für ein 160.000 Quadratmeter großes Areal oberhalb des Freilinger Sees Investoren für die laut Flächennutzungsplan mögliche touristische Nutzung zu finden. Damit würde das bestehende Feriendorf weiter oberhalb im Wald und der Campingplatz Eifel-Camp unterhalb des Stausees um ein weiteres touristisches Angebot ergänzt.

Kommt es soweit, befürchten die Kritiker laut der Begründung im Begehren „eine weitere Schädigung unserer Wälder“. Die „Langzeitkosten der geplanten Umweltschädigung“ stünden demnach in keinem Verhältnis zum Nutzen einer weiteren Ferienanlage.

Bürger sehen Kapazitäten des Sees als erschöpft an

Zudem, so heißt es im Begründungstext weiter, „sehen wir die ökologischen und touristischen Kapazitäten des Freilinger Sees bereits erschöpft“. Gefordert wird nun die Einstellung der Feriendorf-Planungen, benannt werden dazu Bebauungsplan und Grundstücksparzellen. Wer das so sieht, stimmt mit seiner Unterschrift „dafür“.

Erwin Nelles nahm den Antrag von Frank Hellenthal, Patrick Koethe und Dirk Schumacher entgegen. Er muss nun die Kostenschätzung vornehmen und – falls die Initiatoren dies beantragen – prüfen, wann eine vorgezogene Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt werden kann.

Möglicherweise folgt ein Bürgerentscheid

Die nächste Gemeinderatssitzung ist am 20. Oktober – und das wird nach Nelles Einschätzung zu knapp. Die dann folgende am 15. Dezember könnte zu spät sein. Also könnte es zu einer Sondersitzung im November kommen.

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Grundsätzlich entscheidet der Gemeinderat über das Begehren. Er könnte die Bedenken übernehmen und seine Entscheidung für den Ferienpark revidieren. Oder er bleibt bei seiner Entscheidung. Wenn das Bürgerbegehren formell zulässig und die nötige Zahl der Unterschriften erreicht ist, kommt es zu einem Bürgerentscheid, in dem die Blankenheimer in Form einer Wahl über die Thematik abstimmen.

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