GerichtsentscheidWindpark Dahlem IV muss nicht gestoppt werden

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Blick in Richtung des aus Artenschutzgründen als sensibel eingeschätzten Rotbachtals mit Rotoren des Windparks Dahlem IV im Hintergrund.

Die Windräder im Dahlemer Wald sind rechtens.

Der Bau des Windparks Dahlem IV muss nicht gestoppt werden. Das hat nun das Aachener Verwaltungsgericht entschieden.

Die Genehmigung für den Bau und Betrieb des Windparks Dahlem IV mit fünf Windkraftanlagen vom 20. Februar dieses Jahres ist rechtmäßig und wird nicht gestoppt. Das Verwaltungsgericht Aachen wies damit eine Klage der Naturschutzinitiative (NI) gegen das Bauvorhaben in erster Instanz ab.

Die Klage gegen die – schon zweite – Genehmigung durch den Kreis Euskirchen hatte sich gegen fünf Windkraftenergieanlagen gerichtet, von denen drei schon in Betrieb und zwei weitere im Bau sind. Die Naturschutzinitiative (NI) hatte vor allem artenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die wies das Verwaltungsgericht jetzt nach einer Verhandlung in der vergangenen Woche zurück (Aktenzeichen: 6 K 871/20).

Windpark Dahlem IV: Gefährdung von Rotmilan und Schwarzstorch nicht mehr gegeben

Aus Sicht des Gerichtes ist eine mögliche Gefährdung von Rotmilan, Schwarzstorch und anderen unter Naturschutz stehenden Arten nicht mehr gegeben. Die Sachlage habe sich im Vergleich zur Einreichung der Klage vom 20. Februar dieses Jahres verändert. Zunächst sei ein Rotmilanhorst „seit mehr als zwei Jahren nicht mehr besetzt und deswegen nicht mehr zu betrachten“. Das Gericht verweist damit auf Artenschutzgutachten, deren Relevanz allerdings von den Naturschützern bezweifelt worden war.

Zudem, so das Gericht, habe der beklagte Kreis Euskirchen durch eine zwischenzeitlich erlassene Abschalt-Anordnung der Windkraftanlagen „einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausreichend entgegengewirkt.“ Auch für den Schwarzstorch kann das Gericht „artenschutzrechtliche Verbotstatbestände“ nicht feststellen und verweist auf eine in diesem Zusammenhang durchgeführte Raumnutzungsanalyse. Gegen das Urteil kann die klagende Naturschutzinitiative binnen eines Monats Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster beantragen.

Für eine Stellungnahme zum Urteil war die Naturschutzinitiative bis Redaktionsschluss nicht erreichbar. Sie muss nun ihre Hoffnungen auf ihre Klage gegen eine erste, schon 2016 erteilte Genehmigung für dasselbe Windparkareal Dahlem IV richten. Gegen diese Genehmigung hatte die NI vor dem Verwaltungsgericht Aachen zunächst 2018 Recht bekommen. Eine Berufung wurde seitens des Kreises Euskirchen vor dem OVG Münster eingereicht und ist noch nicht rechtskräftig entschieden (Aktenzeichen 7 A 4752/18).

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