Entscheidung vertagtOffene Fragen zur Steinbach-Brücke überfordern Politiker

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Einige Steine der abgebrochenen Brücke liegen noch im Wasser.

Einige Steine der abgebrochenen Brücke liegen noch im Wasser.

Euskirchen/Kirchheim – Wieder wurde ausführlich diskutiert. Wieder überzogen die Politiker die Euskirchener Verwaltung mit Vorwürfen, diesmal im städtischen Ausschuss für Tiefbau und Verkehr. Doch ob, wie und wann Ersatz geschaffen wird für die abgebrochene Steinbachbrücke am Kloster Schweinheim, ist nach wie vor offen.

Der Ausschuss vertagte die Entscheidung in seine September-Sitzung. Die Politiker sahen sich, wie vorher schon die Kollegen im Hauptausschuss, nicht in der Lage, eine Entscheidung zu fällen. Zu viele Fragen seien noch nicht beantwortet, lautete der Tenor.

Sitzung erinnert an ein Jura-Seminar

Nachdem die Verwaltung die Kanzlei Oppenhoff und Partner mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt hatte, wurde die Angelegenheit noch komplizierter. „Das artet hier ja fast in ein Jura-Seminar aus“, sagte Manfred Galler (FDP) mit Blick auf die Ausführungen des Rechtsanwalts Marc Alexander Häger und der Redebeiträge von Sandra Eisermann (CDU). Während die Stadtverwaltung sich der Argumentation der Kanzlei anschloss, zog Eisermann, von Beruf Rechtsanwältin, die Ergebnisse der Expertise in Zweifel. Ihr Parteifreund Franz-Josef Mauth unterstützte sie: „Die Verwaltung hat Fehler gemacht und ist dabei erwischt worden. Jetzt will sie sich mit dem Gutachten weißwaschen.“

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Im Zentrum standen zwei Fragen: Ist die Stadt Euskirchen verpflichtet, die Brücke, die ein Anlieger in Absprache mit der Verwaltung mit einem Bagger abgerissen hat, durch einen Neubau zu ersetzen? Und kann dieser Privatmann verpflichtet werden, für die Öffentlichkeit den Weg aufrechtzuerhalten, der durch seinen Wald am rechten Bachufer führt?

Von der gegenüberliegenden Seite ist dieser Weg nicht mehr zu erreichen, seit die Brücke im Dezember verschwand, ohne dass die Bevölkerung und die Stadtratsfraktionen informiert wurden. Der Krönungsweg des Eifelvereins, der Jakobspilgerweg und ein beliebter Rundweg wurden dadurch gekappt. Dies rief eine Reihe von Kirchheimern auf den Plan. Sie gründeten die Bürgerinitiative Steinbachtal, die mit mittlerweile mehr als 900 Unterstützern einen Brückenneubau an gleicher Stelle fordert.

Aufrechterhaltung von Privatpersonen nicht geregelt

Zurück zum Oppenhoff-Gutachten: Darin heißt es, dass die Stadt keine rechtliche Verpflichtung treffe, eine neue Brücke zu errichten. Was den Privatmann anbelangt, schreibt die Kanzlei, müsse er der Allgemeinheit zwar ein Recht auf Nutzung seiner Waldflächen zu Erholungszwecken gewähren. „Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung bestimmter Wege“ folge daraus aber nicht.

Dies wäre nur der Fall, wenn eine Widmung der nun unterbrochenen Verbindung als öffentlich-rechtlicher Weg vorläge oder wenn man nachweisen könne, dass es sich um eine historische Route handele. Aus dem Kartenmaterial, das die Stadtverwaltung der Kanzlei zur Verfügung gestellt hatte, gehe aber genau dies nicht hervor.

Eine Furt ist keine Alternative

CDU-Sprecherin Eisermann erklärte, dass ihrer Fraktion anderes Material vorliege. Aus ihrer Sicht lasse sich daraus ein auf Gewohnheitsnutzung basierendes Wegerecht für die Allgemeinheit ableiten. Eisermann forderte die Stadtverwaltung auf, zusätzliche alte Landkarten anzufordern, um zu prüfen, ob es sich bei dem Waldweg um eine historische Verbindung handele, die aufrechterhalten werden müsse.

Den Beschlussvorschlag der Verwaltung, anstelle der Brücke eine Furt anzulegen, also eine Überquerungshilfe aus Wackersteinen im Bachbett, wollte der Ausschuss nicht mittragen. Die Mehrheit favorisiert nach wie vor einen Neubau. Dies wird aber nicht einfach sein, denn für eine massive Brücke müsste die Stadt Land am Bachufer in Anspruch nehmen, das besagtem Anlieger gehört. Er habe dafür aber „keine Zustimmung in Aussicht gestellt“, so der Technische Beigeordnete Oliver Knaup. Deshalb soll nun – neben weiteren rechtlichen Prüfungen – auch ausgelotet werden, welche anderen Bauvarianten möglich sind.

Naturschutzbehörde nicht informiert

Die Bürgerinitiative Steinbachtal hat in der Zwischenzeit eine Stellungnahme der beim Kreis Euskirchen angesiedelten Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zum Brückenabriss im Dezember 2018 erhalten.

Da die Brücke im Naturschutzgebiet Unteres Steinbachtal lag, sei der Abbruch gemäß Landeswassergesetz genehmigungspflichtig gewesen, heißt es darin.

Die Stadtverwaltung habe aber weder die UNB noch die Untere Wasserbehörde informiert. Die Naturschutzbehörde habe vielmehr erst fünf Monate später, im April, durch die Bürgerinitiative von dem Abriss erfahren. (ejb)

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