EuskirchenKeine Stellungnahme von Verdi zum verkaufsoffenen Sonntag

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Auch das Knollenfest soll von einem verkaufsoffenen Sonntag flankiert werden.

Auch das Knollenfest soll von einem verkaufsoffenen Sonntag flankiert werden.

Euskirchen – Der Stadtrat lässt in diesem Jahr drei weitere verkaufsoffene Sonntage in Euskirchen zu. Die ordnungsbehördlichen Verordnungen, die dafür nötig sind, wurden jetzt auf Vorschlag der Verwaltung mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, UWV und Bürgermeister Dr. Uwe Friedl (CDU) beschlossen. Grüne und Linke sprachen sich jeweils dagegen aus. Mit ihren insgesamt acht Stimmen waren sie aber deutlich in der Minderheit.

Verdi „stilloses Spiel“ vorgeworfen

CDU-Chef Klaus Voussem erklärte, warum seine Fraktion die Sonderöffnungen an drei weiteren Sonntagen befürwortet: „Die Umsätze helfen, dass Euskirchen als Einzelhandelsstandort attraktiv bleibt.“

SPD-Sprecher Michael Höllmann und Richard van Bonn (UWV) bekräftigten, dass sie insgesamt fünf Termine für einen guten Kompromiss halten, um den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerecht zu werden.

Die FDP will nicht an den Terminen rütteln, die seit Jahren in Euskirchen etabliert sind. Fraktionschef Manfred van Bahlen warf der Gewerkschaft Verdi mit Blick auf die Gerichtsklagen aus dem Vorjahr vor, „ein stilloses Spiel“ gespielt zu haben.

Grüne und Linke lehnten die verkaufsoffenen Sonntage ab, weil sie dem Schutz der Familie und der Arbeitnehmer einen höheren Rang einräumen. Im Rat standen sie mit ihrer Argumentation aber alleine da. (ejb)

Die Sonderöffnungen sind am 15. September anlässlich des Euro-Park-Festes, am 29. September zum Knollenfest und am 27. Oktober zur Herbstkirmes (Simon-Juda-Markt) erlaubt. Dabei handelt es sich jeweils um Termine, die schon seit vielen Jahren im Veranstaltungskalender der Kreisstadt verankert sind. Der erste verkaufsoffene Sonntag des Jahres hatte im Frühjahr das Stadtfest flankiert, üblicherweise kommt ein weiterer in der Adventszeit hinzu.

Nur fest umrissene Gebiete

Die neuen Verordnungen gelten nur für fest umrissene Gebiete. So flankiert der verkaufsoffene Sonntag am 15. September das Euro-Park-Fest im gleichnamigen Gewerbegebiet. Nur in diesem Bereich, zu dem unter anderem Roitzheimer Straße, Carl-Benz-Straße, Narzissenweg und Felix-Wankel-Straße gehören, dürfen die Läden von 13 bis 18 Uhr öffnen.

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Auch im Rahmen des Simon-Juda-Marktes sollen die Euskirchener Geschäfte nach dem Willen der Stadtverwaltung sonntags öffnen.

Für das Knollenfest, das sich in der Innenstadt abspielt, hat die Verwaltung einen Geltungsbereich festgelegt, der, vereinfacht gesagt, vom nördlichen Ende der Annaturmstraße bis zum Bahnhof reicht und vom Parkhaus Entenpfuhl bis zum Parkhaus Spiegelstraße. Wieder ein anderer Zuschnitt ist für den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Simon-Juda-Marktes vorgesehen. Er orientiert sich am Kirmes-Parcours, umfasst darüber hinaus aber auch die Fußgängerzone und ihre Nebenstraßen.

Verdi klage im Jahr 2018

Die jeweilige genaue räumliche Definition kommt nicht von ungefähr. Sie zählt zu den Voraussetzungen dafür, dass die ordnungsbehördlichen Verordnungen im Ernstfall einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. 2018 hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi einen verkaufsoffenen Sonntag, den die Stadt im September zusätzlich ins Programm aufnehmen wollte, mit einer Klage zu Fall gebracht.

Verwaltung achtet auf Anforderungen

Die Verordnung der Stadt sei unwirksam, weil sie nicht dem Ladenöffnungsgesetz entspreche, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen seinerzeit. Seither überlässt die Euskirchener Stadtverwaltung nichts mehr dem Zufall und achtet peinlich genau darauf, alle Anforderungen zu erfüllen.

Keine Stellungsnahme zu Sonderöffnungen

Verdi hatte diesmal im Vorfeld keine Stellungnahme zu den geplanten Sonderöffnungen abgegeben. Der städtische Fachbereichsleiter Sacha Reichelt bewertete dies als „äußerst positiv“. Aus seiner Sicht ergebe sich daraus, dass die Gewerkschaft „nicht befugt ist, Einspruch gegen die Ratsbeschlüsse zu erheben“. Im vergangenen Jahr hatte Verdi auch gegen den verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass des Knollenfestes geklagt, war aber in zweiter Instanz am Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.

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