StadtratFriedhofsgebühren steigen in Euskirchen schon wieder

Lesezeit 2 Minuten
Zum fünften Mal in Folge steigen in Euskirchen die Friedhofsgebühren. Die Ratsfraktionen wollen diese Entwicklung stoppen.

Zum fünften Mal in Folge steigen in Euskirchen die Friedhofsgebühren. Die Ratsfraktionen wollen diese Entwicklung stoppen.

Euskirchen – Die Stadt Euskirchen hebt erneut die Friedhofsgebühren an, zum fünften Mal in Folge. Auch für die Müllabfuhr müssen die Bürger im neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen. Bei den anderen Kommunalgebühren werden sie zum Teil entlastet, zum Teil stärker belangt (siehe „Die neuen Tarife“). Dies ergibt sich aus den Gebührensatzungen, die der Rat am Donnerstag beschlossen hat.

Die Steigerung im Friedhofssektor fällt drastisch aus. Hätte die Stadtverwaltung ihren Plan umgesetzt, wäre es für die Angehörigen von Verstorbenen allerdings noch schlimmer gekommen.

Das war der CDU deutlich zu viel

So wollte sie etwa die Nutzungsgebühr für ein Wahlgrab von 2400 auf 2910 Euro anheben. Das war der CDU deutlich zu viel. Man müsse der geplanten Steigerung „in astronomische Höhen“ Einhalt gebieten, sagte Klaus Voussem.

Seine Fraktion schlug vor, 70 000 Euro aus dem allgemeinen Haushalt in die Kalkulation einfließen zu lassen. Dies sei zu rechtfertigen, da die Friedhöfe parkähnliche Anlagen und Orte zum Verweilen seien, die die Stadt mit hohem Aufwand pflegen müsse.

Steuern sollen die Kosten decken

Es sei legitim, einen Teil der dadurch entstehenden Kosten durch Steuergelder abzudecken. Dies solle auch in den Folgejahren geschehen, ergänzte Voussem.

Die anderen Fraktionen stimmten zu. Ihnen war die abermalige Gebührenerhöhung ebenfalls ein Dorn im Auge. Leo Pelzer schlug daher für die SPD vor, die Gebührenbedarfsrechnung der Verwaltung im Fachausschuss unter die Lupe zu nehmen – mit dem Ziel, die Kosten für die Bürger künftig zu reduzieren: „Wir müssen klären, welche Posten in die Berechnung gehören und welche nicht.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Verwaltung hatte die Erhöhung unter anderem mit gestiegenen Personalkosten, Aufwendungen für Baumpflege- und -fällungen sowie höheren Mieten und Nebenkosten begründet. Zudem musste sie einen Fehlbetrag aus dem Jahr 2017 in Höhe von 46 000 Euro in die Kalkulation aufnehmen.

KStA abonnieren