Die Gemeinde Hellenthal will für Sanierung der maroden Straßen in Dickerscheid eine Entwurfsplanung samt Kostenplan erstellen.
StraßensanierungAuf Anwohner in Dickerscheid könnten hohe Kosten zukommen

Saniert werden sollen die Straßen in Dickerscheid, was aber wegen unterschiedlicher Anliegerbeiträge kompliziert werden könnte.
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Das Thema beschäftigt den Hellenthaler Rat seit mehreren Jahren, doch vielleicht kommt nun Bewegung in die festgefahrene Angelegenheit. Es geht um die Anliegerbeiträge beim Ausbau der gemeindeeigenen Straßen. Ein Thema, das viel Zündstoff bietet. Ein Konzept, wie es gehen könnte, soll nun in Dickerscheid getestet werden.
Dass Anliegerbeiträge zu großem Verdruss führen, ist nichts Neues. Oft sind fünfstellige Beträge für die Besitzer der Grundstücke fällig, besonders, wenn diese eine lange Straßenfront aufweisen. Doch die Tücken liegen noch tiefer. Denn wenn eine Erschließungsstraße niemals richtig ausgebaut wurde, ist sie im Behördendeutsch nicht vorhanden.
Erst wenn sie richtig ausgebaut sind, sind sie auch vorhanden. Doch dafür werden in NRW Anliegerbeiträge nach dem Baugesetzbuch fällig, die 90 Prozent betragen. Anders ist es bei vorhandenen Straßen, die ausgebaut werden. Dabei werden die Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben. Und für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen worden sind, übernimmt das Land die Kosten.
Historische Akten zur Klärung der Rechtslage herangezogen
Doch die wirkliche Krux ist es zu unterscheiden, welche Straßen nun vorhanden sind und welche nicht. Denn bei einer Liste aus dem Jahr 1980 wurden nur teilweise Abrechnungsunterlagen zu den Straßen gefunden. So mussten Kriterien angewendet werden, die das Oberlandesgericht Münster mit Bezug auf das frühere preußische Abgabengesetz formuliert hatte.
So musste eine vorhandene Straße zumindest bis zum 29. Juni 1961 mit einem technischen Mindeststandard fertiggestellt worden sein: Entwässerung durch Gräben und eine Straßenbeleuchtung. Auch musste die Straße dem innerörtlichen Verkehr dienen. Definitionen, die die Gemeinde auf die Straßen in Dickerscheid angewendet hat.
Die Sachlage soll in einer Bürgerversammlung erörtert werden
Das Ergebnis lässt Probleme befürchten, denn die eine Hälfte der Straßen würde nach einem Ausbau nach KAG, die andere nach BauGB abgerechnet werden. Ein extremer Unterschied, der auch den Ratsvertretern in der Sitzung des Bauausschusses nicht gefiel. „Eine Hälfte würde stark und die andere gar nicht belastet“, formulierte der Ausschussvorsitzende Ulrich Hoffmann (CDU) das Dilemma.
Auch Roland Kaul (SPD) forderte, endlich vorwärtszukommen, denn es drohe der Verlust von Fördergeldern. Dass die Unterscheidung ungerecht sei, verneinte Arnd Westerburg (UWV). „Wenn die Straßen bereits ausgebaut sind, dann hat bereits vor Jahren einmal jemand die 90 Prozent bezahlt“, betonte er.
Der Vorschlag von Sebastian Krause, die Sachlage in einer Bürgerversammlung in Dickerscheid zu besprechen, wurde allgemein akzeptiert. Bauamtsleiter Markus Rodenbüsch allerdings bestand auf einer Entwurfsplanung, um den Anwohnern auch konkrete Kosten präsentieren zu können. „Wenn wir mit geschätzten Kosten in eine Bürgerversammlung gehen, nageln uns die Leute fest“, warnte auch Berners.
Angesichts von Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro taten sich die Ratsvertreter aber schwer aufgrund des möglichen Widerstands der Dickerscheider. Daher regte SPD-Mann Kaul an, die Verwaltung möge betonen, dass erst einmal keine Kosten auf die Bürger zukommen werden. So entschied der Ausschuss sich einstimmig dafür, eine Entwurfsplanung für den Straßenausbau in Dickerscheid in Gang zu setzen und dann eine Bürgerversammlung einzuberufen.
