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Wegen hoher WaldbrandgefahrZugvögel-Festival in der Eifel beschäftigt die Gerichte

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Das Archivbild von 2025 zeigt einen Zirkuswagen aus Stroh als Eingang zur Tanzburg.

Vorsicht, entflammbar: Ein Zirkuswagen aus Stroh markierte beim Zugvogel-Festival im vergangenen Jahr den Eingang zur „Tanzburg“.

Wenn der Gefahrenindex hochgestuft würde, droht dem zweiwöchigen Alternativ-Festival bei Hellenthal-Udenbreth das vorzeitige Ende. Doch derzeit kann es stattfinden. 

Das Zugvögel-Festival am Weißen Stein beschäftigte jetzt die Gerichte. Angesichts der Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr stand die Durchführung des mehrtägigen Events zeitweilig auf der Kippe. So wurde das „Warm-up“ am Donnerstag fürs erste Festivalwochenende abgesagt und der Publikums- und Konzertbetrieb erst am Freitag gestartet. Momentan gehen die Gemeinde Hellenthal und der Veranstalter davon aus, dass das Festival fortgeführt werden kann. Erhöht der Deutsche Wetterdienst aber den Waldbrandgefahrenindex wieder, droht ihm ein jähes Ende.

Aus diesem Grund sind die Veranstalter mit einem Eilantrag beim Aachener Verwaltungsgericht gegen eine Ordnungsverfügung der Gemeinde vorgegangen, nach der das Festival bei erheblicher Waldbrandgefahr abgesagt werden muss. Da das Verwaltungsgericht dem Antrag nicht nachkam, legte der Veranstalter Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Dieses habe die Beschwerde aber als unbegründet zurückgewiesen und sich der Begründung der Aachener Richter im Wesentlichen angeschlossen, teilte der Allgemeine Vertreter des Hellenthaler Bürgermeisters, Wilfried Knips, mit. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat unsere Rechtsauffassung bestätigt“, sagte Knips.

Veranstalter haben Brandgefahr in diesem Jahr weiter minimiert

Angesichts der Brandgefahr hatte die Gemeinde am 21. Juli eine Verfügung erlassen, dass das Festival abgesagt werden müsse, wenn an einem der Veranstaltungstage von Donnerstag bis Montag der Graslandfeuerindex (GLFI) der Wetterstation Kall-Sistig bei 4 und/oder der Waldbrandindex bei 5 liege. Das war am Donnerstag der Fall. Ab   Freitag wurde der GLFI aber auf 3 zurückgestuft.

Angesichts der Bemühungen der Veranstalter, die Brandgefahr durch konkrete Maßnahmen zu minimieren, sei die Gemeinde auf die Veranstalter zugegangen, führte Knips weiter aus, und habe am 28. Juli die alte Verfügung außer Kraft gesetzt sowie eine neue erlassen, bei der nur die Tage von Freitag bis Montag in Betracht gezogen wurden – durch die Zurückstufung des GLFI war die Absage nun vom Tisch, bis auf den Donnerstag. Auf ihrer Website stoppten die Veranstalter die Anreise der Besucher für diesen Tag.

Gericht hält einen verheerenden Brand für möglich

Gleichzeitig wendeten sie sich ans Aachener Verwaltungsgericht. Es seien ausreichend Brandschutzmaßnahmen getroffen worden, so dass die Veranstaltung auch bei einer abstrakten Gefahrenlage und GLFI 4 stattfinden könne, so die Zugvögel. Dem widersprachen die Gemeinde und das Verwaltungsgericht Aachen. Durch die exponierte Lage sei die Gefahr des Funkenfluges erheblich erhöht, so die Kammer. Da das Gelände auf zwei Seiten an einen Fichtenwald angrenze, könne es zu einem verheerenden, grenzüberschreitenden Waldbrand kommen.

Bei Erreichen der Indizes bestehe eine konkrete Brandgefahr. Dabei sei ein effektiver, abwehrender Brandschutz von Beginn an nahezu unmöglich. Angesichts dessen seien die vorgelegten Brandschutzkonzepte nicht ausreichend, da die Veranstalter bei etwa 1500 Teilnehmern die Einhaltung nicht garantieren könnten – gerade mit Blick auf eine ausgelassene Festivalatmosphäre, stellte die Kammer fest.

„Wir sind mit der zweiten Verordnung auf die Veranstalter zugegangen“, sagte Knips. „Das Festival kann Stand jetzt stattfinden“, betonte er am Freitag. Eine Erhöhung des GLFI sei nicht angekündigt, und es sei Regen vorhergesagt, was die Lage weiter entspannen würde.