Um die ambulante Gesundheitsversorgung künftig zu sichern, prüft die Stadt Schleiden, ob ein Medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann.
Kurze Wege für PatientenSchleiden will mit Nachbarkommunen über ein MVZ sprechen

Ein möglicher Standort für ein MVZ wäre das ehemalige Krankenhaus in Schleiden.
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Noch ist die ambulante Gesundheitsversorgung in Schleiden und Gemünd stabil, Schleiden liegt rechnerisch aktuell sogar knapp über dem Bedarfswert. Doch das Durchschnittsalter der Hausärzte beträgt laut einer Studie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein mehr als 56 Jahre. Für viele Praxen werden deshalb in den nächsten Jahren Nachfolger gesucht.
Deshalb hatte die FDP-Fraktion beantragt, die Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums in Schleiden zu prüfen. Dem schloss sich der Stadtrat an. Die Verwaltung will darüber auch mit den Nachbarkommunen Hellenthal und Kall sprechen.
In den vergangenen Jahren hatte es Anträge von Schleidener Ratsfraktionen zu der ärztlichen Versorgung im Stadtgebiet gegeben. „In Gemünd hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH bis 2023 ein MVZ betrieben. Es wurde geschlossen, weil es nicht rentabel war“, erklärte der Schleidener Bürgermeister Ingo Pfennings. Doch das war nicht der einzige Grund für die Schließung. Hinzu kam, dass man für eine Internistin, die in den Ruhestand gegangen war, keinen Nachfolger mehr gefunden hatte.
„Durch die Schließung des Schleidener Krankenhauses sind viele medizinische Fachbereiche für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleiden wie auch für die Region weggebrochen. Das führt zu langen Fahrtstrecken, um einen geeigneten Facharzt zu erreichen“, heißt es in dem Antrag der Liberalen. „Viele der in Schleiden praktizierenden Mediziner werden in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen. Gleichzeitig gestaltet sich die Nachfolge durch klassische Einzelpraxen schwierig, da junge Mediziner zunehmend eine Anstellung in Teilzeit oder in kooperativen Strukturen gegenüber der unternehmerischen Selbstständigkeit bevorzugen“, so die FDP.
Mehrere Möglichkeiten für eine Förderung
Die KV unterstütze die Ansiedlung von Ärzten in sogenannten Fördergebieten, zu denen auch Schleiden gehöre. Das Land NRW habe zusätzlich ein Hausarztaktionsprogramm aufgelegt. Darüber hinaus gebe es oft Projektförderungen für „Integrierte Gesundheitszentren“, die in ehemaligen Krankenhäusern entstehen.
Ein kommunales MVZ sei für Ärzte attraktiv, weil sie ohne wirtschaftliches Eigenrisiko und administrativen Aufwand medizinisch tätig sein könnten. Außerdem seien flexible Arbeitszeitmodelle möglich. Patienten hätten dadurch kurze Wege und den Vorteil einer interdisziplinären Versorgung.
Die Verwaltung soll nun den Bedarf ermitteln, mögliche Rechtsformen, Trägermodelle sowie Fördermöglichkeiten prüfen und die Kosten schätzen. Dabei soll auch eine interkommunale Trägerschaft der Gemeinden Hellenthal und Kall sowie der Stadt Schleiden betrachtet werden. Geprüft werden sollen auch die Vor- und Nachteile von verschiedenen Standorten wie dem alten Krankenhaus in Schleiden. Eine schlechte medizinische Versorgung vor Ort gefährde die Lebensqualität und die Standortattraktivität.
„Politik und Verwaltung beschäftigen sich schon seit Jahren mit dem Thema und haben auch mit der Kreiskrankenhaus GmbH darüber gesprochen. Ein MVZ wird einen großen Zuschussbedarf haben“, sprach Pfennings einen der Knackpunkte an. Man werde das Thema nun aber trotzdem noch einmal genau unter die Lupe nehmen. „Eine so umfassende Prüfung kann die Verwaltung aber nicht leisten. Dafür werden wir externe Büros einschalten müssen“, machte der Bürgermeister klar. Mit Hellenthal und Kall werde man darüber sprechen, ob Interesse bestehe, das Konzept gemeinsam in Auftrag zu geben und ein MVZ zu betreiben.
Das ist ein MVZ
In einem Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) arbeiten mehrere ambulant tätige Ärzte unter einem Dach zusammen. Sie sind ein wichtiges Bindeglied bei der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.
Die Einrichtungen können laut Bundesgesundheitsministerium von Ärzten und Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, bestimmten gemeinnützigen Trägern und anerkannten Praxisnetzen sowie von Kommunen betrieben werden. Die Leitung eines MVZ muss in der Hand eines Arztes liegen.
