WolfgartenSeit Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit endet mit Haftstrafe

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Nachbarschaft Hecke

Symbolbild

Gemünd – Einen kurzen Augenblick schien es, als sollte in dem seit Jahren in Wolfgarten schwelenden Nachbarschaftsstreit, der wieder einmal vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, Frieden einkehren.

„Mir wäre es lieber, wenn wir ins Gespräch kommen würden“, sprach eine 72-jährige Zeugin, die selbst mehrere Fälle der Beleidigung zur Anzeige gebracht hatte, den 53-jährigen Angeklagten direkt an. Doch nachdem kurz Erinnerungen an gemeinsame, friedliche Zeiten ausgetauscht wurden, zog sich der 53-jährige wieder auf seine unversöhnliche Position zurück, die ihn letztlich auf die Anklagebank gebracht hatte.

Zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte die Schöffenkammer ihn wegen Nötigung und Beleidigung in acht Fällen. Mit kräftigem Beifall bedachten die zahlreichen Zuhörer das Urteil.

Versuche der Mediation

Nicht zum ersten Mal beschäftigte die Auseinandersetzung die Justiz. Beleidigungen, lautstark vorgetragene Beschimpfungen, Bedrohungen und riskante Fahrmanöver scheinen in Wolfgarten zum Alltag zu gehören. Zweimal scheiterte der Versuch einer Mediation.

Im vergangenen Sommer wurde der 53-jährige wegen ähnlich gelagerter Fälle zu 17 Monaten Haft vom Amtsgericht verurteilt. Gegen dieses Urteil ist in Aachen ein Berufungsverfahren anhängig, für das bisher allerdings noch kein Termin anberaumt ist.

Die Fälle, die jetzt zur Verhandlung kamen, stammten aus den Jahren 2014 und 2015. Ein riskantes Fahrmanöver, bei dem der Angeklagte mit dem Auto auf eine Nachbarin zugefahren und erst wenige Zentimeter vor ihr zum Stehen gekommen war, war neben acht weiteren Fällen der Beleidigung angeklagt. Unter anderem sollte der Angeklagte während des Martinszugs die Teilnehmer mit „Nazis raus“-Rufen bedacht und „Da kommt die Nazibrut“ gerufen haben.

Keine Änderung des Verhaltens

Bei der Aufklärung erwies sich nicht nur die vergangene Zeit als schädlich für das Erinnerungsvermögen der Zeugen, sondern auch, wie diese vorbrachten, die Alltäglichkeit der lauten Rufe des Angeklagten. „Ich weiß das nicht mehr genau, was an dem Tag war, er schreit ja immer“, war von verschiedenen Zeugen zu hören.

Eindeutig konnte die mitangeklagte Ehefrau des 53-Jährigen, die beim Martinszug 2014 in die Beleidigungen mit eingestimmt haben sollte, nachweisen, dass sie da auf ihrer Arbeitsstelle war. Ihr Verfahren wurde abgetrennt und sie freigesprochen.

Altbekannter Nachbarschaftsstreit

Der Verteidiger ihres Mannes, Heinrich Comes, bemängelte, dass Anzeigen seines Mandaten immer wieder von der Staatsanwaltschaft Aachen mit der Begründung eingestellt würden, dies sei ein altbekannter Nachbarschaftsstreit. Darunter seien auch Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewesen.

In seinem Plädoyer äußerte Comes Verständnis für die Nachbarn seines Mandanten. Der würde nerven, so dass er selbst auch nicht neben ihm wohnen wolle. Doch er sei von der Dorfgemeinschaft ausgegrenzt, es sei ein „Hexenprozess“. Die Vorwürfe seien nicht bewiesen, sein Mandant sei freizusprechen.

Doch es sei nötig, aufeinander zuzugehen und sich zu fragen, ob man alles richtig gemacht habe, befand auch er und lobte das Gesprächsangebot der 72-jährigen Zeugin. Das Schlusswort seines Mandanten klang dagegen wieder unversöhnlich. Er habe viel von großer Gemeinschaft gehört, sagte er, um dann geheimnisvoll anzudeuten: „Wie auch zu anderen Zeiten.“

Keine Verhaltensänderung

Keinen Zweifel an der Schuld hatte die Schöffenkammer. Den Verzicht auf eine Bewährung begründete Richterin Claudia Giesen damit, dass auch nach dem letzten Urteil, auch wenn es noch nicht rechtskräftig sei, keine Verhaltensänderung eingetreten sei. „Ich habe schwerlich Verständnis, dass es immer noch in dieser Lautstärke zugeht“, so Giesen. Den Nachbarn gehe es vor allem darum, Ruhe zu finden. Der Angeklagte habe zwar behauptet, er wäre gesprächsbereit, doch habe er in seinem Verhalten gezeigt, dass er es nicht sei, schloss sie.

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