Die „Senioren in Euskirchen“ und die Verbraucherzentrale informierten über die elektronische Patientenakte. Es herrschte großer Andrang.
Info-VeranstaltungAuch in Euskirchen gibt es viele Fragen zur elektronischen Patientenakte

Mit einem Vortrag informierte die Leiterin der Verbraucherzentrale Euskirchen, Monika Schiffer, über die elektronische Patientenakte.
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Viele der Informationsveranstaltungen der Senioren in Euskirchen (SIE) fanden in der jüngeren Vergangenheit großen Anklang bei der älteren Generation. Dennoch hätten die Verantwortlichen mit diesem Andrang, der sie am Dienstagvormittag im Ratssaal der Stadtverwaltung erwartete, nicht gerechnet. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale hatten sie sich des Themas der elektronischen Patientenakte (ePA) angenommen und damit offensichtlich einen Nerv getroffen.
Seit dem Frühjahr wurden von den gesetzlichen Krankenkassen Briefe über die Einführung der ePA verschickt, die seit Anfang dieses Monats in Arztpraxen und Kliniken gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Erklärungen haben bei vielen Versicherten jedoch mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist nicht verpflichtend
In einem einführenden Vortrag richtete Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale Euskirchen, einen Blick auf die Vor- und Nachteile. Von grundlegenden Fragen darüber, welche Daten über die ePA überhaupt einsehbar seien, über technische Voraussetzungen bei der Einrichtung und Verwaltung bis hin zur Frage um die Datensicherheit waren viele Zuhörerinnen und Zuhörer mit zahlreichen Sorgen im Ratssaal erschienen.
Auch Stimmen, die sich zur ePA grundlegend negativ äußerten, wurden laut, weshalb Monika Schiffer einen wichtigen Umstand gleich zu Beginn und dann auch im Verlaufe ihres Vortrags immer wieder betonte: „Die ePA ist nur ein zusätzliches Angebot. Niemand ist verpflichtet, sie zu benutzen, und auch bereits eingerichtete Akten können nach einem Widerspruch gelöscht werden.“ Auch solle die Informationsveranstaltung keine Aufforderung sein, die ePA zu nutzen oder abzulehnen, sondern lediglich Unklarheiten über deren Inhalt beleuchten.
Die elektronische Patientenakte soll Zeitersparnisse ermöglichen
Grundlegend solle die elektronische Patientenakte vom Beginn der ersten Nutzung wichtige Unterlagen wie beispielsweise Krankheitsdiagnosen oder auch verschriebene Medikamente zusammenfassen. „Wenn mein Hausarzt mir ein Rezept ausstellt, wird das auf der Karte gespeichert und kann in der Apotheke einfach wieder abgerufen werden“, erklärte Monika Schiffer.
Weitere, für die nähere Zukunft geplante Erweiterungen – wie die Integration von Impfungen – sollen große Zeitersparnisse ermöglichen. „Bei einer entsprechenden Verletzung kann der Arzt einfach den Zeitpunkt der letzten Tetanusimpfung einsehen und erkennen, ob es Zeit für eine Auffrischung ist.“ In der Regel seien diese Informationen 90 Tage über die Krankenkarte abrufbar. Bei hochsensiblen Daten, die beispielsweise einen Schwangerschaftsabbruch oder eine Depression betreffen, werde der Patient zunächst über eine mögliche Freigabe informiert und um Zustimmung gebeten.
Elektronische Patientenakte kann aktiv oder passiv genutzt werden
Bei einer Entscheidung für die ePA gebe es zwei unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten: die aktive und die passive Nutzung, so Schiffer. Letztere sei zwar ohne digitales Endgerät wie Handy oder Tablet möglich, jedoch könne die Akte in einem solchen Fall auch nicht von den Patienten selbst eingesehen werden. „Bei der aktiven Nutzung haben sie hingegen volle Datenhoheit und bestimmen selbst, welche Unterlagen eingesehen werden können und welche nicht.“
Nach dem Herunterladen und Installieren der dazugehörigen Handy-App sowie der anschließenden Registrierung könne detailgenau jedes eingespielte Dokument eingesehen werden. Die technischen Voraussetzungen dafür können bei der Schritt-für-Schritt-Anleitung auf der Webseite der Verbraucherzentrale eingesehen werden. „Auch ist es jedem möglich, bis zu fünf Vertrauenspersonen zu registrieren.“ Wer sich in technischen Bereichen nicht sicher fühle, könne beispielsweise den eigenen Nachwuchs um Hilfe bitten und die Verwaltung der Akte in andere Hände abgeben.
Auch nach der Veranstaltungen hatten Zuhörer einige Bedenken
Während grundlegende Fragen zur Handhabung der ePA geklärt werden konnten, gelang es nicht, alle Bedenken der Anwesenden aus der Welt zu schaffen. „Auch nach dem heutigen Tag werde ich meinen Widerspruch nicht zurückziehen, da ich Datenmissbrauch befürchte“, erklärte Zuhörerin Bernadette Hoffmann. Mit Blick auf die Verfügbarkeit von Daten sprach Wolfgang Bartels sogar von einem Bruch der ärztlichen Schweigepflicht.
Monika Schiffer verwies daher ein weiteres Mal auf die freiwillige Nutzung. „Niemand kann es mir negativ auslegen, wenn ich die elektronische Patientenakte nicht nutze und sie nach eingelegtem Widerspruch löschen lasse.“ Auch bei einer Entscheidung gegen die ePA könne daher kein Nachteil für die Patienten entstehen. „Es bleibt ein Zusatzangebot, das insbesondere bei Arztwechseln oder auch im Notfall, wenn ich beispielsweise mit dem Rettungswagen abgeholt werden muss, viel Zeit sparen kann.“ Auf dieses Angebot zurückzugreifen oder nicht, bleibe aber jedem selbst überlassen.
Weitere Veranstaltung zur ePA findet am 6. November um 17 Uhr statt
Aufgrund des enormen Andrangs bei der ersten Veranstaltung laden die Organisatoren für Donnerstag, 6. November, zu einem weiteren Info-Termin in den Ratssaal der Stadtverwaltung Euskirchen, Kölner Straße 75, ein. Zwischen 17 und 18.30 Uhr möchten die Kooperationspartner der Verbraucherzentrale und der Senioren in Euskirchen (SIE) über die elektronische Patientenakte informieren.
„Ich bin zwar selbst auch Seniorin, aber immer noch berufstätig. Darum haben wir uns beim zweiten Termin für die Abendstunden entschieden“, erklärte Claudia Aulmann vom Seniorenbüro der Kreisstadt. „Auch an diesem Abend möchten wir Fragen zur Handhabung der ePA klären, ohne dabei für oder gegen eine Nutzung zu werben. Alle Interessierten sind daher herzlich eingeladen“, so Aulmann weiter.

