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ProzessGericht verurteilt ,,singenden Baron“

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Das Hammer Schöffengericht sah die Schuld des Sängers aus Euskirchen als erwiesen an.

Hamm/Euskirchen – In seinem letzten Wort versuchte der ,,singende Baron“ noch einmal, das Hammer Schöffengericht von seiner Unschuld zu überzeugen. Aber es nützte nichts – er wurde wegen Betrugs in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Wie berichtet, hatte der Sänger aus Euskirchen eine Frau aus Hamm in den Jahren 2007 und 2008 um insgesamt rund 26.000 Euro betrogen. Das Geld wollte er angeblich für die von ihm gegründete Wohltätigkeitsorganisation ,,World Peace Tour 4 Children“ verwenden. Die Beweiserhebung habe aber, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung, eindeutig ergeben, dass er mit dem Geld seinen eigenen Lebensunterhalt bestritten habe.

Eidesstattliche Versicherung

Der mit seiner Zwillingsschwester bei Adoptiveltern aufgewachsene Angeklagte hatte zunächst Zahntechniker gelernt, war dann vier Jahre bei der Bundeswehr gewesen und schließlich bei seinem Schwiegervater Versicherungskaufmann geworden. Nach seiner Scheidung hatte er sich 1997 der Musik verschrieben. Wie er berichtete, war er damals auch mit den „Bläck Fööss“ aufgetreten. Der große Durchbruch war ihm aber nicht gelungen. Seit 2001 war er ohne geregeltes Einkommen. 2006 musste er bereits die erste Eidesstattliche Versicherung abgeben.

Da kam ihm die Bekanntschaft mit der Hammer Hobby-Sängerin, einer früheren Justizangestellten, wohl gerade recht, zumal er bald erfuhr, dass sie über 50 000 Euro Bargeld verfügte. Beide hatten sich über das Internet kennengelernt. Sie stellte ihm immer wieder Geldbeträge zur Verfügung, wobei sie in den meisten Fällen aber nachweisbar auf Rückzahlung bestand. Die Hammerin hatte sich in den Euskirchener verliebt und glaubte ihm, dass er in den USA ein anerkannter Künstler sei. Unter anderem ließ er sich von ihr 360 Euro geben, mit denen er einen ,,Ritterschlag“ bezahlen musste, den der ,,Baron“ von einer polnischen Prinzessin bekam.

Rachegedanken

Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass die von ihrem damaligen Liebhaber enttäuschte Frau in der Gerichtsverhandlung deutliche Rachegedanken erkennen ließ. Sie sei damals den Verlockungen des mittellosen Angeklagten erlegen. Da der Baron nicht vorbestraft war und die Taten lange zurückliegen, wurde die Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er muss auch 200 Stunden gemeinnützige Leistung erbringen. Wo genau, das wird in Abstimmung mit der Bewährungshilfe in Euskirchen festgelegt. (ksta)