Das Euskirchener Schöffengericht verurteilte einen 35-Jährigen zu knapp fünf Jahren Freiheitsstrafe. Er will jetzt eine Drogentherapie machen.
SchöffengerichtKinderpornografie, Drogen, illegale Waffen – Zülpicher muss lange in Haft

Seit vielen Jahren gerät ein Mann aus Zülpich immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. In Euskirchen kassierte er jetzt seine nächste Haftstrafe.
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Das Euskirchener Schöffengericht hat einen unbelehrbaren Kriminellen aus Zülpich zu zwei Freiheitsstrafen von insgesamt vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Anklagen zusammengetragen, die aus juristischen Gründen gesplittet wurden.
Am schwersten wog der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien, die die Polizei bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt hatte. Hinzu kamen illegaler Waffenbesitz, illegaler Besitz von Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis, jeweils in mehreren Fällen, sowie Wohnungseinbruchsdiebstahl und Nötigung.
Der Zülpicher kam mit Handfesseln in den Gerichtssaal
Der Angeklagte Christopher K. (Name geändert) hatte vor dem Schöffengericht über seinen Verteidiger Hagen Seipel ein Geständnis abgelegt. Er war, in Handfesseln, aus der Justizvollzugsanstalt Rheinbach in den Gerichtssaal geführt worden. In der JVA sitzt er seit März wegen anderer Taten eine Haftstrafe ab. Sie wurde in eine der beiden nun verhängten Freiheitsstrafen einbezogen.
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Der 35-Jährige war 2004 zum ersten Mal mit der Justiz in Berührung gekommen, mit einer Anklage wegen Diebstahls. Der Bundeszentralregisterauszug, den Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen vortrug, umfasste 19 Eintragungen. „Das ist kein Auszug, das ist eher ein Buch“, sagte die Anklägerin über das prall gefüllte Vorstrafenregister.
Mit einem nicht versicherten Auto raste der Mann durch Euskirchen
Schon in der Vergangenheit war der notorische Straftäter immer wieder wegen unerlaubten Waffenbesitzes aufgefallen und verurteilt worden. Diesmal ging es unter anderem um eine Machete und eine Schreckschusswaffe, die sich illegal in seinem Besitz befanden. Die Polizei hatte sie am 20. Juli 2024 in einem nicht versicherten Audi entdeckt, mit dem K. in Euskirchen unterwegs war – ohne gültige Fahrerlaubnis, berauscht von Amphetamin und viel zu schnell. In einer 30er-Zone fuhr er laut Anklageschrift zeitweise Tempo 70.
Die Flucht vor der Polizei endete an einem Zaun
Lediglich fünf Tage später saß er in Zülpich erneut ohne Fahrerlaubnis am Lenker. Und tags darauf machte er sich der Nötigung schuldig, indem er einem Mann drohte: „Finger weg von meinem Auto, sonst komme ich mit der Machete vorbei und schneide dich in Stücke.“
Anschließend dauerte es erneut nur wenige Tage bis zur nächsten Straftat. Am 5. August 2024 erwischte ihn die Polizei in der Nähe von Bürvenich in einem BMW mit zuvor gestohlenen Kennzeichen. Er stand unter dem Einfluss von Amphetamin und Cannabis und missachtete wieder die Geschwindigkeitsregeln. Mit Tempo 100 sei er nicht einzuholen gewesen, hieß es später in einem Protokoll der Polizei. Die Flucht endete an einem Zaun, im Kofferraum lag auch diesmal eine Machete. Hinzu kamen ein Luftgewehr und ein an einem Stock festgebundener Hammer.
Sie haben es auf die Spitze getrieben.
Schon am 20. Juni war der Angeklagte, der bis zum jüngsten Gefängnisaufenthalt Bürgergeld bezogen hatte, in Zülpich in der Grünen Gasse in ein Wohnhaus eingestiegen. Er stahl Schmuck, einen Laptop und Münzen. Die Bewohnerin befand sich zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus. Bilder einer Überwachungskamera überführten K. als Täter.
„Sie haben es auf die Spitze getrieben“, sagte der Richter. „Ursprung allen Übels“ sei die Drogensucht des Angeklagten. Damit sei der Diebstahl zu erklären – nicht aber der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie. Die Dateien enthielten teilweise Darstellungen der schlimmsten Art, unter anderem zeigten die Fotos und Videos den sexuellen Missbrauch von Babys.
Der verurteilte Angeklagte strebt eine Drogentherapie an
Das Gericht entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Seipel hatte um „ein mildes, faires Urteil“ gebeten. Er betonte, dass sein Mandant eine Drogentherapie anstrebe: „Der Suchtberater in der JVA ist auf seiner Seite.“
Richter Schmitz-Jansen erklärte, dass das Gericht im schriftlichen Urteil seine Zustimmung zur Anwendung von Paragraf 35 erteilen werde, der die Zurückstellung einer Freiheitsstrafe zugunsten einer Therapie erlaubt. Er betonte jedoch auch, dass bei K. schon drei Therapieversuche gescheitert seien: „Das ist jetzt die letzte Ausfahrt, die Sie nehmen können. Stellen Sie sich Ihren Problemen!“
K. hatte im Schlusswort vor der Urteilsverkündung erklärt, dass er in psychologischer Behandlung sei, und gesagt: „Ich gebe mein Bestes, damit alles etwas ruhiger wird.“

