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Millionenbetrug mit KrankenkasseApotheker aus Köln beschuldigt – er sieht sich selbst als Opfer

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Der beschuldigte Apotheker betreibt mehrere Filialen in Köln.

Der beschuldigte Apotheker betreibt mehrere Filialen in Köln.

Der Pharmazeut muss sich mit einem weiteren Beschuldigten vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Er entstammt einer Apothekerfamilie, führt selbst mehrere Filialen in Köln – doch ein dubioses Geschäft hat den Pharmazeuten nun wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges auf die Anklagebank gebracht. Beim Prozessauftakt am Mittwoch im Landgericht gab der Mann zu, 3,6 Millionen Euro für Arzneimittel bei Krankenkassen abgerechnet, aber nie bestellt und ausgeliefert zu haben. Er sei aber nicht der Täter, sondern selbst zum Opfer seines ebenfalls angeklagten Geschäftspartners geworden.

Köln: Firmengründer initiierte Betrugsmodell mit Wundauflagen

Als Initiator der Betrugsmasche gilt ein gelernter Krankenpfleger, der im Jahr 2017 ein Unternehmen im Bereich „Homecare“ gegründet hat. Die Firma galt als Vermittler zwischen Patienten und Ärzten und organisierte die häusliche Wundbehandlung der Kunden, sodass Aufenthalte in Krankenhäusern verkürzt oder ganz vermieden werden konnten. Der Firmenchef hielt auch Kontakt zu Hausärzten und ließ sich Rezepte für die Kunden ausstellen – das brachte ihn auf die Idee zum großangelegten Betrug.

Der angeklagte Firmeninhaber mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt im Landgericht

Der angeklagte Firmeninhaber mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozessauftakt im Landgericht

Nachdem das Geschäft nur schleppend lief und auch eine Erweiterung des Portfolios mit direkten Pflegeleistungen keine Besserung brachte, habe er bei den Hausärzten die medizinische Notwendigkeit von sehr teuren Wundauflagen vorgetäuscht. Ohne den Patienten zu sehen, so die Einlassung des Angeklagten über seinen Strafverteidiger Martin Bücher, hätten die Mediziner die Rezepte ausgestellt. Meist direkt drei Packungen mit je 40 Auflagen. Allein eine Packung schlug laut Anklage mit 3500 Euro zu Buche.

Die Rezepte mit den teuren Auflagen überreichte der Firmeninhaber dann an den Kölner Apotheker. Üblich wäre es jetzt gewesen, dass dieser die Ware bestellt und an den Kunden aushändigt. Doch der Geschäftsmann schlug dem Pharmazeuten einen ungewöhnlichen Weg vor. Er selbst würde die Wundauflagen bestellen und so einen satten Mengenrabatt bekommen. Der Apotheker sollte ihm nur das bei der Krankenkasse angeforderte Geld auszahlen – abzüglich einer Provision für seine Mühen.

Köln: Apotheker sieht sich in dem Fall als Bauernopfer

Der Geschäftsmann nahm das Geld, wie er zugab, kaufte die Wundauflagen aber nicht und steckte die Beträge in seine strauchelnde Firma. Dazu zahlte er sich noch ein ordentliches monatliches Honorar aus – denn auch die Leasingrate für seinen Porsche Cayenne musste bezahlt werden. „Ich habe mir aber keine Finca auf Mallorca oder teure Kunst gekauft“, sagte der Angeklagte. „Er hat auch viel gearbeitet“, ergänzte Anwalt Bücher. Die Richterin dazu trocken: „Das sollte sich dann auch lohnen.“

Eingeweiht habe er den Apotheker in den Betrug nicht: „Es tut mir leid, dass ich ihn in dieses Debakel hineingezogen habe.“ Der Apotheker sieht sich in dem Fall nun als Bauernopfer. Nur flüchtig habe er den Firmeninhaber gekannt, als dieser ihm die Kooperation vorgeschlagen habe. „Er sagte, als Wundversorger kann er nicht direkt über Krankenkasse abrechnen, ich hingegen schon“, berichtete der Apotheker. Der Mitangeklagte habe gesagt, er würde die Ware dann direkt beim Hersteller bestellen. „Das schien für mich nachvollziehbar, da ja Hersteller auch erhebliche Rabatte geben.“

An der Echtheit der Rezepte habe er nie Zweifel gehabt – die Arztbelege waren ja auch tatsächlich nicht gefälscht. Und auch die Firma des Mannes habe einen professionellen Eindruck gemacht. Bis zu 900 Rezepte habe der Geschäftspartner pro Monat vorbeigebracht und nur auf einem Bruchteil seien die teuren Wundauflagen vermerkt gewesen. Er habe daher keinen Verdacht geschöpft. Er sei aus allen Wolken gefallen, als er von dem Betrug erfahren habe. Dieser war nach Rückfragen von Ärzten und Krankenkassen aufgefallen.

Köln: Apotheker muss 3,6 Millionen Euro Schaden begleichen

„Blauäugig und naiv“ sei er gewesen, sagte der Apotheker. Er habe aber völlig ohne Betrugsvorsatz und daher straffrei gehandelt. „Aber gegenüber der Krankenkasse haben sie doch erklärt, die Ware selbst eingekauft zu haben“, warf die Staatsanwältin ein. „Ja, auf dem Papier stand das so“, antwortete der Apotheker. Er habe da aber auf den Geschäftspartner vertraut. Die Verteidiger regten an, das Verfahren gegen den Apotheker gegen Geldauflage einzustellen. Dagegen sperrte sich die Anklägerin jedoch.

Die Anwälte kündigten an, dann einen Freispruch erreichen zu wollen. Bei einer Verurteilung droht der Entzug der Zulassung. Der Mandant sei ohnehin gestraft genug „und beißt sich jeden Tag selbst in den Hintern“, so die Verteidigung. Er habe nach Steuerabzug vielleicht 180.000 Euro Gewinn gemacht, müsse aber jetzt die ganze Schadenssumme von 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Etwa 900.000 Euro habe er bereits gezahlt, derweil stottere er die Schulden mit monatlich 10.000 Euro ab. Das Geld könnte er sich beim Mitangeklagten zurückholen. Doch der hat längst Insolvenz angemeldet und ist derzeit arbeitslos. Ein Urteil in dem Fall ist für Ende April geplant.