Die Kölnerin Lilly Rostock soll ausziehen. Nun wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.
Wegen NeubauplänenRäumungsklage gegen 100-jährige Kölnerin – doch Richterin macht Hoffnung

Lilly und ihre Tochter Brigitte Rostock (r.) in ihrer Wohnung in Bickendorf.
Copyright: Hans-Willi Hermans
Seit mehr als fünf Jahrzehnten wohnt die Kölnerin Lilly Rostock in ihrer Wohnung an der Feltenstraße in Bickendorf – nun soll sie ausziehen, so verlangt es eine Immobiliengesellschaft. Die Firma will das Wohnhaus, das in den 1950er Jahren für Offiziere der belgischen Streitkräfte errichtet worden war, und zwei Nachbarhäuser abreißen lassen. Weil sich die 100-Jährige weigerte, flatterte ihr eine Räumungsklage ins Haus. Doch eine Richterin machte der Dame nun Hoffnung auf einen Verbleib.
Köln: Immobilienfirma möchte einen Neubau errichten
Seit Jahren wird Lilly Rostock, die an Demenz erkrankt ist, zu Hause gepflegt – weil sie nicht in ein Heim ziehen möchte. Die Versorgung übernimmt ihre Tochter Brigitte, die dafür in die knapp 100 Quadratmeter große Wohnung im dritten Stock zurückgekehrt ist. Dort ist sie auch aufgewachsen: Die Familie lebte seit 1969 in dem Haus. Sohn Karl-Heinz Rostock zeigte sich empört über das Vorgehen des Vermieters und sagte dieser Zeitung, ein Umzug „wäre das Todesurteil für meine Mutter“.
Die Immobiliengesellschaft plant die Errichtung von Neubauten mit 26 barrierefreien sowie energieeffizienten Wohnungen. Aus diesem Grund sei das Mietverhältnis gekündigt worden. Die Anwälte des Unternehmens argumentieren, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Nutzung der Immobilie verhindere und zu erheblichen Nachteilen für ihre Mandantin führe. Zudem habe man Mutter und Tochter eine adäquate Ersatzwohnung in der Nähe angeboten.
Köln: Richterin macht Familie bei Verhandlung Hoffnung
„Meine Mutter kann wegen eines Unfalls nicht mal mehr allein gehen, es wäre ihr unmöglich, sich in einer neuen Wohnung zurechtzufinden“, hatte der Sohn mitgeteilt. Daher sei eine Ersatzwohnung keine Option gewesen. Nach den gescheiterten Verhandlungen reichte die Immobiliengesellschaft die Räumungsklage ein. Doch der Klage sah der Sohn gelassen entgegen, er sagte: „Unser Anwalt sagt, dass ein Umzug für hochbetagte und körperlich behinderte Menschen eine unzumutbare Härte ist.“
Beim Verhandlungstermin im Kölner Amtsgericht äußerte die Richterin dann auch tatsächlich Bedenken ob der Rechtmäßigkeit der von der Immobiliengesellschaft ausgesprochenen Kündigung. Formale Gründe könnten für die mögliche Abweisung der Klage sprechen und ebenso der aktuelle Gesundheitszustand der 100-jährigen Mieterin. Doch eine endgültige Entscheidung, ob Lilly Rostock in ihrer Wohnung in Bickendorf bleiben darf, will das Gericht erst am 10. Juni treffen. (red)
