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Vorfall in Kölner KrankenhausMann tötet Mitpatienten im Wahn – Gericht ordnet Entzug an

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Der Beschuldigte mit seinem Verteidiger Markus Haupt im Kölner Landgericht (Archivbild)

Der Beschuldigte mit seinem Verteidiger Markus Haupt im Kölner Landgericht (Archivbild)

Ein 32-Jähriger zog in einem Kölner Krankenhaus einem Mitpatienten den Beatmungsschlauch ab. Der Vorfall ereignete sich auf der Intensivstation.

Das Kölner Landgericht hat die Unterbringung eines schwer alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der 32-Jährige hatte im November 2025 auf der Intensivstation eines Kölner Krankenhauses einem Mitpatienten den Beatmungsschlauch entfernt und ihn dadurch getötet. Nach Auffassung der Richter war der Mann während der Tat schuldunfähig.

„Das ist ein sehr tragisches Geschehen, das sich in diesem Fall zugetragen hat“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Der Mann war laut Gericht mit rund drei Promille Alkohol im Blut und einer alkoholbedingten Psychose in das Krankenhaus eingeliefert worden. Während des Entzugs habe er zunehmend unter Wahnvorstellungen und Halluzinationen gelitten.

Krebskranker 75-Jähriger befand sich im künstlichen Koma

In der Nacht zum 8. November zog der 32-Jährige seinem krebskranken und sedierten Mitpatienten den Beatmungsschlauch sowie eine Magensonde heraus. Trotz sofort eingeleiteter Rettungs- und Wiederbelebungsmaßnahmen starb der 75-jährige Patient kurze Zeit später an Sauerstoffmangel.

Das Heilig-Geist-Krankenhaus in Longerich (Archivbild)

Das Heilig-Geist-Krankenhaus in Longerich (Archivbild)

Der Vorsitzende Richter erklärte in Richtung des Angeklagten: „Ihre wahnhaften Vorstellungen konnten Sie nicht mehr von der Realität unterscheiden.“

Täglich vier Flaschen Wein und zwei Flaschen Schnaps

Nach Angaben des Gerichts hatte der Mann erst 2024 begonnen, Alkohol zu trinken. Zuvor habe er seit 2023 Kokain konsumiert. Innerhalb kurzer Zeit habe sich sein Alkoholkonsum massiv gesteigert. Kurz vor der Tat soll er täglich vier Flaschen Wein und zusätzlich zwei Flaschen hochprozentigen Alkohol konsumiert haben.

Mehrere Entzugstherapien habe der Mann begonnen, aber nicht beendet. Wie lange die Unterbringung in der Entziehungsanstalt dauern wird, ließ das Gericht offen. Eine psychiatrische Sachverständige hatte im Prozess eine Dauer von bis zu zwei Jahren empfohlen. (dpa)