Böllerverbot an SilvesterWo in Leichlingen und Burscheid Feuerwerk verboten ist
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Raketen-Fans werden Silvester nicht auf ihre Kosten kommen.
Copyright: Britta Berg
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Leichlingen/Burscheid – Der Verkauf von Böllern und Raketen ist laut Corona-Schutzverordnung zwar bundesweit ohnehin untersagt. Insofern kann man sich zumindest in den hiesigen Geschäften nicht mit Feuerwerksmaterial eindecken. Aber zusätzlich gelten für die Silvesternacht auch in Leichlingen ausdrückliche Feuerwerksverbote auf sieben der dafür beliebten Plätzen im Stadtgebiet. Die Anordnung dient zwecks Eindämmung der Corona-Pandemie der Verhinderung von Menschenansammlungen und unkontrollierbaren Infektionsketten.
Raketen-Müll muss an Neujahr von den Feldern nicht eingesammelt werden (wie hier durch Wolfgang Legrand und Doris Harings in Witzhelden), wenn sich alle an das Verbot halten.
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Sperrgebiete für Pyrotechnik
Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Verwaltung veröffentlich worden. Demnach ist jegliche Zündung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2021/2022 auf folgenden Flächen untersagt:
■ Am ehemaligen Funkturm in Witzhelden am Bechhauser Weg in einem Radius von 500 Metern um den Standort des früheren Mastes herum
■ Auf dem Feld am Bechlenberg nahe der Ortschaft Bergerhof bis zur oberen Kirchstraße.
■ Im Eicherhofer Park Am Hammer
■ Am Jugendzentrum Balker Aue zwischen LTV-Zentrum und Wupper
■ An der Landwehrstraße zwischen Ziegwebersberg, Staderhof und Weyermannstraße
■ Auf der „Klosterwiese“ unterhalb des Kinder-und Jugenddorfes St. Heribert
■ Am Gelände des Kinder-und Jugenddorfes St. Heribert an der Landrat-Trimborn-Straße.
Karten mit den Umgrenzungen der vom Böllerverbot betroffenen Gebiete sind in dem am 22. Dezember veröffentlichten Amtsblatt Nummer 24/2021 auf der Homepage der Stadtverwaltung einsehbar. Die Standorte „waren in den vergangenen Jahren immer wieder Treffpunkt für Feiernde am Silvesterabend“, heißt es in der Begründung der Verwaltung zur Verordnung.
Burscheider Ordnungsamt rät zu Silvester ohne Böller
Die Stadt Burscheid verzichtet auf die gesetzliche Möglichkeit, Pyrotechnik auf bestimmten Plätzen und Straßen zu untersagen. „Aus meiner Sicht ist dies derzeit nicht notwendig. Der Marktplatz und auch der Raiffeisenplatz in Hilgen liegen jeweils in der Nähe einer Kirche beziehungsweise von Fachwerkhäusern. An solchen Stellen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohnehin untersagt“, erklärt Ordnungsamtsleiter Marco Fuss.
Das Ordnungsamt rät trotzdem zu einem Silvester ohne Böller und weist darauf hin, dass die aktualisierte Coronaschutz-Verordnung private Zusammenkünfte auf höchstens zehn Personen beschränkt und der Bundestag ein Verkaufsverbot für Feuerwerk beschlossen hat.
Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird „generell dringend abgeraten“, auch um die Versorgung von Verletzten in Krankenhäusern zu verhindern. Auch eventuell noch vorrätige Feuerwerkskörper dürften nicht in der Nähe (150 Meter ) von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Tankstellen und Fachwerkhäusern abgebrannt und nur in deutlichem Abstand zu Personen oder Kraftfahrzeugen gezündet werden.
Ordnungsamtschef Marco Fuss warnt zudem: „Gefahren gehen häufig von Feuerwerkskörpern aus, die nicht in Deutschland zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen.“ (hgb)
An den beliebten Aussichts- und Treffpunkten sei zu befürchten, dass Menschen ohne Sicherheitsabstand und auch Unbekannte eng zusammenstehen, um das Feuerwerk zu betrachten und aufs neue Jahr anzustoßen. Verstöße gegen das Böllerverbot können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Verwaltung empfiehlt darüber hinaus, auch auf das private Feuerwerk zu Hause zu verzichten, um die Krankenhäuser durch mögliche Behandlung von Pyrotechnik-Verletzungen in der andauernden Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten.