BurscheidViele Feste und Konzerte verschoben

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Burscheid – Bis mindestens zum 31. August sind große Festveranstaltungen untersagt – so sieht es die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor. Wie die Burscheider Verwaltung mitteilt, sind viele Veranstaltungen, die im Veranstaltungskalender für das zweite Halbjahr bereits angekündigt waren, von den jeweiligen Organisatoren bereits abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Betroffen sind auch die Feuerwehrfeste der Löschzüge, das Dorffest in Benninghausen, die Schützenfeste in Hilgen und Burscheid, der Tag des offenen Denkmals in der Lambertsmühle und das Serenadenkonzert in der Kirchenkurve.

Höchstens 100 Zuschauer

Andere Veranstaltungen, wie das Academiekonzert im September, der für den 5. September geplante Beethoven-Tag und Gastspielauftritte im Kultur-Badehaus, werden auf einen neuen Termin im nächsten Jahr verschoben. Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungsorten im Freien dürfen mit bis zu einem Viertel der regulären Zuschauerkapazität, höchstens aber vor 100 Menschen stattfinden.

Als Voraussetzung dafür sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern (auch in Warteschlangen) zu treffen. Weitere Vorgaben, wie eine ausreichende Raumlüftung und ein Mindestabstand zwischen Publikum und Bühne, sind zu beachten. Bei Aufführungen mit mehr Zuschauern ist der Gesundheitsbehörde ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorzulegen.

Nur wenige Ausnahmen

Grundsätzlich sind alle Versammlungen bis auf weiteres gesetzlich untersagt. Hierbei gibt es nur wenige Ausnahmen, das heißt: Zulässig sind unter Beachtung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz Veranstaltungen und Versammlungen, wie politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Wahlkampfständen, Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und dazu die Vorbereitungsversammlungen sowie Blutspendetermine. Auch Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereine sind unter Beachtung der Hygieneregeln erlaubt. Ob bereits geplante große Festveranstaltungen nach dem 31. August stattfinden dürfen, ist momentan noch nicht gesetzlich geregelt. Die Verwaltung geht daher zum jetzigen Zeitpunkt und nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium davon aus, dass Veranstaltungen erlaubt werden könnten, wenn der Veranstalter ein schlüssiges Konzept vorweisen und bestätigen kann, dass es auch eingehalten wird. Infos unter ? 02174 670-369 oder -350. (ksta)

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