FahrbahnmarkierungEinbahnstraße in Burscheids Mitte ist für Radfahrer frei

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Der Radweg auf der Oberen Hauptstraße wurde neu angelegt.

Der Radweg auf der Oberen Hauptstraße wurde neu angelegt.

Burscheid – Die neu gestaltete Obere Hauptstraße, die von der Einmündung Höhestraße bis zur Kreuzung Montanusstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist, ist jetzt auch für den entgegenkommenden Fahrradverkehr freigegeben.

1,5 Meter breiter Schutzstreifen

Wie die Verwaltung mitteilt, wurde der Antrag der Stadt Burscheid durch die Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises im Januar 2020 stattgegeben und die Markierung eines 1,5 m breiten Schutzstreifens genehmigt.

Es gilt Tempo 20

Die Markierungsarbeiten für den Schutzstreifen sind Mitte Mai von der beauftragten Firma Dormann vorgenommen worden. Ab sofort ist damit die Einbahnstraße im markierten Bereich für Radfahrer freigegeben. Für sie gilt Tempo 20 . Ein Hinweis für Radler, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Autos benutzen: Sie sollten rechts fahren und die Sie die Vorfahrt beachten. Es gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ entsprechend der Straßenverkehrsordnung.

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Radfahrer, die aus der Bürgermeister-Schmidt –Straße kommend links in die Hauptstraße einbiegen, müssen die Fußgängerampel nutzen, da die Linksabbiegespur weggefallen ist. Grundsätzlich dürfen Einbahnstraßen auch von Radfahrern nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Halten sie sich nicht an das Gebot, droht ein Bußgeld. Bereits im Dezember 2017 hatten sich Vertreter der Stadt, Straßen NRW, Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-bergischen Kreises, Kreispolizei, Verkehrsplaner und Büro ASS darüber abgestimmt, eine Regelung zugunsten des Fahrradverkehrs zu finden. Auch für die Mittlere Hauptstraße ist im Zuge ihres Ausbaus geplant, einen gegenläufigen Radverkehr in der Einbahnstraße von der Volksbank bis zum Marktplatz einzurichten.

Der Straßenausbau ist laut Burscheider Stadtverwaltung im Rahmen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEHK) in den nächsten zehn Monaten geplant. Bis dahin verbleibt es bei der jetzigen Fahrradregelung. (ksta)

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