Corona-Inzidenz unter 35 erlaubt mehr FreiheitenKöpper und Partys sind wieder möglich

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Freudensprünge vom Einer und Dreier sind ab Samstag wieder möglich: Das Leichlinger Freibad öffnet am 5. Juni.

Freudensprünge vom Einer und Dreier sind ab Samstag wieder möglich: Das Leichlinger Freibad öffnet am 5. Juni.

Rhein-Berg – Ein Etappensieg ist geschafft, der Rheinisch-Bergische Kreis ist im Zielkreis gelandet: Nach sieben Tagen in Folge ist die Sieben-Tages-Inzidenz in der GL-Region unter dem Schwellenwert von 35. Am Dienstag sank der Wert auf 24,7. Viele Menschen atmen auf, weil Beschränkungen aufgehoben werden und mehr Normalität in den Alltag zurückkehrt.

Das Leichlinger Freibad öffnet am Samstag. Auch in Burscheid kann man draußen ohne Testnachweis im Eiscafé Platz nehmen, sind wieder Konzerte, spontane Einkaufsbummel und Familienfeiern möglich. Vielleicht kann am dritten September-Wochenende sogar das Leichlinger Stadtfest veranstaltet werden – darüber wollen die Organisatoren erst Mitte Juli entscheiden, das hängt von der landesweiten Entwicklung ab.

Gefahr nicht unterschätzen

Die Verantwortlichen des Corona-Krisenstabs freuen sich mit den Bürgerinnen und Bürgern, dass die allseitigen Anstrengungen Früchte tragen. Sie mahnen aber auch: „Die Ansteckungsgefahr ist noch nicht vorbei“, die neu gewonnenen Freiheiten sollten alle achtsam genießen, damit es keinen Rückschlag gibt. Krisenstabsleiter Erik Werdel: „Wenn wir auch weiterhin verantwortungsvoll miteinander umgehen und die Gefahr des Virus nicht unterschätzen, bin ich zuversichtlich dass sich die Situation weiter positiv entwickeln wird.“

Auch Dr. Sabine Kieth, die Leiterin des Gesundheitsamtes, mahnt: „Seien Sie weiterhin vorsichtig – denn auch vollständig geimpfte Personen können Überträger für das Virus sein. Das stellt beispielsweise eine Gefahr für unsere Kinder dar, die noch nicht geimpft werden können.“ Personen, die Symptome zeigen, sollten „nicht einfach so in Schule, Kita oder zum Arbeitsplatz gehen, sondern diese ernst nehmen und sich einem Test bei ihrem Haus- oder Kinderarzt unterziehen.“

Sonnenbad auf der Liegewiese ist erlaubt

Die Leichlinger Bäder-GmbH hat am Dienstag angekündigt, dass das Freibad am Samstag, 5. Juni, öffnet. Das ist bei einer Inzidenz unter 35 ohne Nutzungsbeschränkungen möglich. Auch die Liegewiese steht zur Verfügung. Hier ist aber nur eine Person auf sieben Quadratmetern erlaubt. „Es gelten weiterhin Auflagen von Abstand und Hygiene“, erklärt die Badleitung. Details zu den Regelungen sowie ein Formular für die Besucher-Registrierung sollen ab Freitag sowohl an der Bad-Kasse als auch auf der Internetseite des Blütenbades (www.bluetenbad.com) zur Verfügung stehen. Sollte der Inzidenzwert wieder über 35 bis 50 steigen, müsste Badbesucher einen negativen Test vorweisen können oder geimpft oder genesen sein. Für die gesamte Freibadsaison wird die begrenzte Parkdauer auf dem Parkplatz des Bads aufgehoben.

Regelungen der Inzidenzstufe 3 unter 35

Ab Mittwoch gelten im Rheinisch-Bergischen Kreis die Öffnungsschritte der Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes. Eine Tabelle mit dem Dreistufenplan ist auf der Webseite der Kreisverwaltung zu finden.

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Wichtige aktuelle Regelungen im Überblick:

Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt, für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten.

Gastronomie: Zum Besuch von Außengastronomie ist bereits seit Montag kein negatives Testergebnis mehr erforderlich. Für Innengastronomie muss ein negativer Tests vorliegen, zudem gilt eine Platzpflicht. Sobald die Landesinzidenz ebenfalls stabil unter 35 liegt (derzeit: 39,9), ist Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Einzelhandel: Im Handel des nichttäglichen Bedarfs darf bereits seit Freitag ohne Terminbuchung und Test eingekauft werden. Ab Mittwoch entfällt die Sonderregel für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern.

Sport: Unter freiem Himmel sowie in Innenräumen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität). Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

Freizeit: Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen. Bordelle und ähnliche Einrichtungen dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.

Kultur: Veranstaltungen außen und innen sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern Sitzplan, negative Tests sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Ab 1. September 2021, sofern die Inzidenz unter 35 bleibt: Musikfestivals können mit bis zu 1000 Zuschauern stattfinden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung, Maske und ohne Tests erlaubt.

Schule: Die Schulen in NRW haben seit 31. Mai in allen Gebieten mit Inzidenz unter 100 wieder Präsenzunterricht ohne wechselnde Schülergruppen.

Märkte/Messen: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich, mit negativen Tests auch Kirmeselemente. Ab 1. September 2021 (sofern Inzidenz weiter unter 35): Auch Jahrmärkte mit Kirmeselementen ohne Tests.

Private Veranstaltungen: Sind außen mit bis zu 250 Gästen ohne Tests möglich, innen bis zu 100 Gäste mit negativen Tests. Partys sind erstmals wieder erlaubt – außen mit bis zu 100 Gästen, innen mit bis zu 50, ohne Abstand, mit negativen Tests.

Volksfeste: Ab 1. September 2021 sind, sofern die Inzidenz unter 35 bleibt, Volksfeste, Schützenfeste, Stadt- und ähnliche Feste mit bis zu 1000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

https://www.rbk-direkt.de/aktuelle-regeln.aspx

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