Amtsgericht LeverkusenPfleger muss für Ohrfeige 8000 Euro Strafe zahlen

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Upladin Altenheim. Foto: Ralf Krieger

Die Tat geschah im Altenheim Upladin in Opladen

Ein Pfleger ist gegen eine Heimbewohnerin gewalttätig geworden. Nun verurteilte ihn das Amtsgericht Leverkusen. 

Auf die Misshandlung von Schutzbefohlenen lautete die Anklage eines Mitte 50 Jahre alten Mannes; er hatte im Opladener Altenheim Wohnhaus Upladin einer 84-jährigen dementen Bewohnerin eine Ohrfeige gegeben. Keine Kleinigkeit, fanden Richter und Staatsanwalt. Der Pfleger muss für seine Tat eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen.

Der Mann war voll geständig, er sagte sofort, nachdem der Staatsanwalt am Amtsgericht Leverkusen am Donnerstag die Anklage verlesen hatte: „Ich habe mich unprofessionell verhalten, es war so. Ich habe die Nerven verloren.“ Angestellt bei einer Leiharbeits-Firma war er im Winter 2022 an das Wohnhaus Upladin gekommen. Mehrere Jahre habe er als Pfleger gearbeitet, aber es seien in den letzten Jahren immer mehr Demente in die Heime gekommen, in denen er arbeitete.

Pfleger hatte Probleme mit Demenzkranken

Mit denen sei er nicht gut zurechtgekommen, das sei ihm mit der Zeit immer schwerer gefallen. Monate vor dem Vorfall hatte er seinen Arbeitgeber gebeten, dass man ihm einen anderen Job zuteilen möge. Trotzdem sei er im Opladener Heim wieder auf die Demenzstation gekommen. „Wir sind das schwächste Glied in der Kette. Als Zeitarbeiter kann ich nicht sagen: 'Das mache ich nicht.'“

An diesem Abend im Februar wollte er die Bewohnerin bettfertig machen. Sie habe auf der Toilette gesessen. Er wollte ihr das Hemd ausziehen, dabei soll sie sich irgendwie gesträubt haben. Hinzu kam wohl, dass die Frau die Angewohnheit haben soll, „Arschloch“ zum Personal zu sagen. Sie habe ihm gegenüber eine Beleidigung nach der anderen ausgesprochen, sagte der Pfleger. „Eigentlich weiß ich, was man tut, wenn man mit Dementen kurz davor ist, die Nerven zu verlieren: Einfach aufstehen und gehen.“

Das tat er nicht, er habe sie dann mit dem Handrücken ins Gesicht geschlagen. Eine Zeugin, die im Altenheim für psychosiziale Begleitung zuständig ist, beobachtete die Szene aus dem Zimmer heraus. Sie sagte, dass er zuerst gedroht habe und sie dann erst geohrfeigt haben soll. „Aua, Du Arschloch“, habe die Frau daraufhin gesagt. Sie hatte eine gerötete Wange.

Der Pfleger hat gekündigt

Der Pfleger sagte, er habe den Job, der ihn ins Upladin gebracht habe, sofort am nächsten Montag gekündigt, er arbeitet jetzt als Pförtner. Um einen Täter für eine Misshandlung von Schutzbefohlenen zu verurteilen, muss dem Täter eine „gefühllose Gesinnung“ nachgewiesen werden. „Die sehe ich hier nicht“, sagte der Richter. Dennoch bleibt eine vorsätzliche Körperverletzung.

Der Umgang mit Dementen sei eine Herausforderung, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Zurücknahme der eigenen Persönlichkeit sei dafür Voraussetzung. Die Ohrfeige sei völlig unangemessen, sagte er und forderte eine Strafe von 120 Tagessätzen à 80 Euro.

Das Urteil geriet dann etwas niedriger, der Richter warf das Geständnis zugunsten des Pflegers positiv für diesen in die Waagschale.

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