Ende der Sozialbindung?Bürger haben beim Schlebuscher Christophorushaus das Wort

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Das Christophorushaus soll abgebrochen werden - zugunsten von Eigentumswohnungen. 

Leverkusen – Soll ein Grundstück an der von-Diergardt-Straße den Status Gemeindefläche verlieren, weil eine Investorin Eigentumswohnungen bauen will? Jetzt können sich die Bürger zu dem umstrittenen Projekt äußern, die sogenannte Auslegung beginnt.

Es gab viel Widerspruch gegen das Vorhaben der Verwaltung, die Zweckbindung des Grundstücks an der von-Diergardt-Straße in Schlebusch-Mitte für soziale Zwecke aufzuheben.

Auf dem Grundstück steht derzeit das Christophorushaus, in dem Menschen leben, die am Ende einer Suchtbehandlung wieder ins normale Leben zurückfinden wollen. Das Haus ist restaurierungsbedürftig und müsste umgebaut werden, weil es den heutigen Ansprüchen an eine solche Einrichtung nicht genügt.

Grundstück an sozialen Zweck gebunden

Auf dem Grundstück, das ursprünglich der Kirche gehört hat, liegt seit jeher eine Bindung an soziale Zwecke; das könnten zum Beispiel ein Kindergarten oder Altenwohnungen oder ein soziales Wohnprojekt sein.

Die Investorin, die die ehemalige Kirchen-Immobilie vor Jahren gekauft hat, hat beantragt, die Bindung aufzuheben, weil sie auf den 1.534 Quadratmetern 14 Eigentumswohnungen und eine Tiefgarage bauen will. Sicherlich ist das in heutigen Zeiten lukrativer, als etwa Altenwohnungen oder eine Kindertagesstätte zu bauen. Bisher ist sie mit der Planung erfolgreich und hat Unterstützung von der Bauverwaltung. Zwar gibt es nachweislich Bedarf an Flächen für soziale Zwecke, aber es gebe auch zu wenige Eigentumswohnungen, hat Baudezernentin Andrea Deppe einmal zu dem Thema öffentlich gesagt.

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Kommt die Entwidmung, wäre sie ein rein freiwilliges Zugeständnis der Stadt an die Investorin. Die politische Mehrheit in den Gremien Bezirk und im Bauausschuss, einschließlich der SPD und Grünen, sind zur Entwidmung bereit, nachdem die Investorin sich bereit erklärt hat, vier der 14 Wohnungen „den Vorgaben des sozial geförderten Wohnungsbaus entsprechen sollen“, wie es in der Vorlage heißt. Kritiker sprechen von einer „unscharfen Formulierung“ und wenden zudem ein: Eine solche Zusage sei nicht rechtlich bindend.

Die Planunterlagen liegen einen Monat lang ab dem 2. November im Bauamt im Elberfelder Haus an der Hauptstraße in Wiesdorf aus. Die Unterlagen werden in der Zeit auch im Internet unter leverkusen.de eröffentlicht. Einwendungen können an die Stadtverwaltung gerichtet werden. 

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