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Drogenhandel in LeverkusenManforter muss mehr als zwei Jahre ins Gefängnis

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Hinweisschild vor dem Amts- und Landgericht in Köln

Das Amts- und Landgericht in Köln

1,6 Kilo Marihuana und Kokain, tausende Euro und Gold, Pistole, Messer, Gerätschaften: Alles gehörte dem Angeklagten, nicht dem „großen Unbekannten“.  

Er ist 31 Jahre alt und muss das erste Mal ins Gefängnis. Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und -besitzes und weil in seiner Wohnung eine umgebaute Neun-Millimeter-Pistole sowie ein Messer gefunden wurden, wird Kaplan D. (alle Namen geändert) am Montag zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Weil die Taten schon fünf Jahre zurückliegen, bekommt der Verurteilte einen Bonus von sechs Monaten. Sie gelten als verbüßt, wenn er demnächst die Haft antritt.

Sein jüngerer Bruder Aslan hingegen wird freigesprochen. In dieser Hinsicht glaubt die 23. Große Strafkammer unter ihrem Vorsitzenden Michael Greve einer Aussage des Hauptangeklagten: „Mein Bruder hat mit der Sache nichts zu tun.“ Das ist wichtig: Denn der heute 26 Jahre alte Mann ist mehrfach und einschlägig vorbestraft.

Letztes Gefecht zwischen Ankläger und Verteidiger

In ihren Plädoyers liefern sich Staatsanwalt und der Verteidiger von Kaplan D., Abdou Gabbar, am Montag ein letztes Gefecht. Der Anklagevertreter bezeichnet die wenigen Aussagen der beiden Beschuldigten überwiegend als „blödsinnig“. Vor allem, dass Kokain und 1,6 Kilo Marihuana, die am 1. Juli 2018 im Erdgeschoss des Manforter Familienanwesens gefunden wurden, „einem großen Unbekannten gehörten, der so gefährlich ist, dass man ihn hier nicht nennen kann“, sei völlig unglaubwürdig. In Wahrheit habe Kaplan D. der Stoff gehört; im Erdgeschoss sollten die Drogen portioniert und für den Verkauf vorbereitet werden. Und zwar vom Hauptangeklagten.

Dieser Überzeugung ist auch die 23. Große Strafkammer. Das, was Kaplan D. am letzten Tag der Beweisaufnahme geschildert habe, „ist schlicht und ergreifend gelogen“, so Greve. Dass der Angeklagte seine im zweiten Anlauf leicht variierte Schilderung dem Gericht so scheinbar glaubwürdig und farbenfroh dargeboten habe, „ist schon erschreckend“. Und auch wenn der Verteidiger das im Prozess mehrfach so dargestellt habe: „Wir müssen eine Einlassung nicht widerlegen“, unterstreicht Greve. Es reiche, wenn die Aussage eines Beschuldigten hinreichend unglaubwürdig erscheine. Und dafür habe es ausreichend Anhaltspunkte gegeben.

Der jüngere Bruder hat mit der Sache nichts zu tun

Ebenso klar sei, dass der jüngere Bruder Aslan mit der Sache nichts zu tun habe. Davon sind Staatsanwalt und Richter überzeugt. Allerdings hatte sein Name im richterlichen Durchsuchungsbeschluss gestanden. Der Grund: Sein Name stand am Klingelschild der Erdgeschosswohnung, die aber gar nicht mehr als Wohnung zu gebrauchen war. Auch deshalb dehnten die Polizisten ihre Durchsuchung auf das erste Stockwerk aus, zu dem eine Treppe führte. Es war die Bleibe von Kaplan D., gegen den sich fortan die Ermittlungen richteten.

Ob die spontan und ohne richterlichen Beschluss ausgeweitete Durchsuchung überhaupt rechtens war, darüber war in dem Prozess immer wieder gestritten worden. Kaplans Anwalt Gabbar sieht die Prinzipien des Rechtsstaats missachtet und streitet für ein „Beweisverwertungsverbot“ im Prozess. Der Staatsanwalt sieht das nicht so und findet bei den Richtern Gehör. Hätten die Polizisten dem Ermittlungsrichter am Telefon geschildert, was sie am 1. Juli 2018 in der Manforter Straße vorgefunden hatten, hätte es einen weiteren Durchsuchungsbeschluss gegeben. Das „steht außer Zweifel“, so Michael Greve. Denn es wurden neben gut 1,6 Kilo Marihuana und rund zwölf Gramm Kokain gut 6000 Euro in kleinen Scheinen, ein Goldbarren, die Pistole und ein großes Messer, neun Handys sowie alles gefunden, was man zum Portionieren von Drogen so braucht: Feinwaage, Laminiergerät, Plastiktüten.

Ein Onkel versucht zu retten, was zu retten ist

Zuvor sagt ein Onkel der beiden Angeklagten dazu aus, wie das mit dem Geld war, das bei Kaplan D. immer wieder gefunden wurde und das nach Überzeugung der Polizei aus Drogendeals stammte. Mal rund 5000, kurz drauf um die 7000 Euro. Der Beschuldigte hatte behauptet, das seien die Einnahmen aus einem Rheindorfer Kebap-Imbiss, den er damals für seinen Onkel managte. Ja, die Einnahmen mehrerer Tage habe der Neffe zunächst bei sich gehortet. So alle zwei Wochen sollte das Geld dann bei ihm abgeliefert werden. Aber schon beim ersten Mal sei diese Verabredung nicht eingehalten worden – auch beim zweiten Mal nicht.

Ob denn der Imbiss so viel Geld abgeworfen habe, will Richter Greve wissen. Die Antwort fällt unbestimmt aus. Der Imbiss habe um die 1000, 2000 Euro im Monat abgeworfen, so der Onkel. Auch das sei ein Grund gewesen, warum er ihn schon nach einem halben Jahr wieder abgegeben habe. Es sei sowieso nur ein Nebengeschäft neben seinem Transportbetrieb gewesen. Auch den habe er inzwischen verkauft: für mehrere Millionen Euro, sagte der 45-Jährige. Sein Beruf derzeit: „Hausmann“.