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Prozess um Leverkusener KokaindealerDrogen in Manfort sollen einem Fremden gehört haben

Lesezeit 3 Minuten
Eingang des Kölner Landgerichts an der Luxemburger Straße

Die letzte Gelegenheit nutzte der Manforter Angeklagte, um vor dem Kölner Landgericht eine Aussage zu machen.

Der Angeklagte nutzt die letzte Gelegenheit für eine Aussage. Doch dem Gericht bleiben augenscheinlich Zweifel.

Kurz vor Schluss macht der mutmaßliche Drogendealer und Waffenbesitzer Kaplan D. (Name geändert) doch noch den Mund auf. Allerdings braucht es zwei Anläufe, bis der Manforter eine Version darbietet, die der 23. Großen Strafkammer unter Michael Greve nicht komplett unglaubwürdig erscheint. Und auch, als dieser Verhandlungstag vor dem Kölner Landgericht am Donnerstagnachmittag zu Ende geht, sind die Zweifel der Richter und des Staatsanwalts groß.

Allerdings scheint die Sache nur auf den ersten Blick ganz klar zu sein: Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Manfort finden die Drogenermittler Marihuana in großen Mengen, Kokain, Plastikbeutel, zwei Laminiergeräte, um Drogen zu verpacken, eine Menge Geld in kleinen Scheinen, ein großes Messer, sogar eine Pistole. Bei späteren Begegnungen wird Kaplan D. mit Geld erwischt; eine Flucht macht ihn zusätzlich verdächtig.

Zwei Versionen der selben Begebenheit

Aber: So eindeutig ist die Beweislage nicht. Am gefährlichsten könnte dem polizeibekannten Mann jene Durchsuchung im elterlichen Anwesen werden. Deshalb kommen von ihm dazu sogar zwei Erklärungen. Eine vor und eine nach einer gut halbstündigen Beratung mit seinem Anwalt. Der möchte vorher vom Vorsitzenden Richter eine Peilung haben, ob Kaplan D. mit einer Strafe auf Bewährung davonkommen könnte, wenn er seine Aussage nachbessert, also auf die größten Zweifel eingeht. Mit Michael Greve ist so etwas nicht zu machen – die zweite Version kommt dann trotzdem.

Danach habe der größte Teil der Drogen nicht ihm gehört, sondern einem Bekannten, sagt Kaplan D. Dass der Dealer ist, habe er gewusst. Also habe es ihn auch nicht gewundert, dass der Mann bei ihm Drogen portionieren wollte. Dafür habe er ihm 200, 300 Euro angeboten. Bevor es jedoch dazu kam, sei man nach Düsseldorf aufgebrochen, ausgiebig Party machen.

Da sei die Portionierungsabgabe gerade recht gekommen. „Ich hatte gekokst, ich wollte raus“, beschreibt Kaplan D. seine Stimmungslage an jenem Samstagabend vor fünf Jahren. Die Drogen wähnte er sicher in Manfort.

Als die Partygesellschaft am nächsten Tag heimkommt, steht die Polizei vor der Tür. Die Ermittler hatten allerdings nur einen Durchsuchungsbeschluss für die vermeintliche Wohnung von Kaplans Bruder Aslan, der ebenfalls angeklagt ist. Als die Beamten bemerken, dass die Wohnungen im Erdgeschoss und im ersten Stockwerk durch eine Treppe verbunden sind, weiten sie ihre Durchsuchung aus. Und finden außer mehr Drogen und Geld auch die Waffe. Deren Besitz ist strafbar.

Dazu Kaplan D.: Der Dealer habe sie offenbar bei ihm versteckt. Als man bereits im Aufbruch nach Düsseldorf begriffen war, sei der noch einmal kurz hineingegangen. Zur Toilette, habe er gedacht. Bei der Gelegenheit müsse er die Waffe deponiert haben. Die Pistole „war auf gar keinen Fall meine“, sagt der Angeklagte. Ob die Richter ihm glauben?