FahrradstaßenDas sind die Verkehrsregeln
Von Stefanie Schmidt
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Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradstraßen/-zonen nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. In den derzeit geplanten Fahrradstraßen/-zonen soll es diese Zusatzzeichen geben.
Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt grundsätzlich, der Radverkehr darf durch Autofahrer weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Es darf allerdings auf der Fahrbahn gegangen werden, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. (stes)