VerkehrFahrradzone in Schlebusch ist seit zwei Jahren beschlossen, aber noch nicht umgesetzt

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Kind fährt auf Gehweg, Transporter auf der Straße

Warten auf die Fahrradstraße: Hier die Schlebuscher Kreuzung Felix-von-Roll-Straße und Morsbroicher Straße.

Warum dauert es über zwei Jahre, um ein paar Schilder aufzustellen? Das fragen sich Schlebuscher Bürger.

Zwei Kindertagesstätten, eine Grundschule, ein Gymnasium, dazu die Sportstätten des SV Schlebusch und der Tennisgemeinschaft Leverkusen – innerhalb des Bereichs zwischen Oulustraße und Gezelinallee sind traditionell sehr viele Kinder und Jugendliche mit dem Fahrrad unterwegs. Wenn sie nicht von ihren Eltern dorthin gebracht werden, weil diese den starken Autoverkehr fürchten. Deswegen hat der Leverkusener Stadtrat bereits am  22. Februar 2021 beschlossen, das Schlebuscher Quartier zur Fahrradzone umzuwidmen und den Radfahrenden damit Vorfahrt vor dem Autoverkehr zu gewähren.

Zwei Jahre und vier Monate später ist dies allerdings noch nicht geschehen. Eine lange Zeit, dafür, dass eigentlich nur entsprechende Schilder aufgestellt werden müssten. Diesem Eindruck widerspricht Stadtsprecherin Ariane Czerwon: „Die Einrichtung von Fahrradstraßen kann immer nur sukzessive vorgenommen werden, da nicht nur die personellen und finanziellen Kapazitäten berücksichtigt werden müssen, sondern die Einrichtung von Fahrradstraßen immer auch eine enge Abstimmung mit der Polizei sowie der Bezirksregierung Köln erfordert.“  

An anderen Stellen wurden nach dem Ratsbeschluss tatsächlich bereits Fahrradstraßen eingerichtet. Die erste Fahrradzone ist in der Schleswig-Holstein-Siedlung in Manfort auf Drängen einer Bürgerinitiative entstanden. Auch der Amselweg in Bürrig und die Straße Schlebuschrath in Alkenrath sind bereits mit entsprechenden Schildern ausgestattet. 

Der Nutzen ist unumstritten und auch die Umsetzung klang in der Vorlage der Stadtverwaltung von 2021 weniger langwierig: „Fahrradstraßen können einen maßgeblichen Beitrag zur Radverkehrsförderung leisten und sind mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzbar, da in vielen Fällen Beschilderungen und Bodenmarkierungen sowie ggf. punktuelle bauliche Maßnahmen an Kreuzungen ausreichen.“ So steht es auch im Mobilitätskonzept 2030+ der Stadt.

Allerdings stellt die Stadt in Aussicht, dass die Fahrradzone in Schlebusch noch in diesem Jahr umgesetzt wird. Ein konkreter Termin kann noch nicht benannt werden.


Diese Verkehrsregeln gelten in Fahrradstraßen

- Motorisierte Fahrzeuge dürfen nur fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt. In Leverkusen ist das überall der Fall.

- Tempo 30 gilt generell als Höchstgeschwindigkeit.

- Der Radverkehr hat Vorrang und darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autos die Geschwindigkeit weiter verringern.

- Beim Überholen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern einzuhalten. Ist dieser nicht vorhanden, darf auch nicht überholt werden.

- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

- Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Es darf aber auf der Fahrbahn gegangen werden, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Kinder unter acht Jahren dürfen auch mit dem Fahrrad die Gehwege benutzen.

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