GerichtsbeschlussDaran ist der verkaufsoffene Sonntag in Leverkusen gescheitert

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Die Geschäfte der Rathaus-Galerie blieben am 31. Oktober zu.

Die Geschäfte der Rathaus-Galerie blieben am 31. Oktober zu.

Leverkusen – Nachdem die Werbegemeinschaft City Leverkusen deutliche Kritik an der Absage des verkaufsoffenen Sonntags geäußert hatte, reagiert nun die Gewerkschaft Verdi darauf. Britta Munkler, stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin des Verdi-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen und zuständig für Verkaufsöffnungen an Sonntagen, erklärt: „Diese schallende Ohrfeige des Gerichts hätte man vermeiden können, wenn man Verdi beteiligt hätte. Fakt ist, dass die Verantwortlichen der Stadt Leverkusen formell und inhaltlich schwere handwerkliche Fehler gemacht haben.“

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In der Tat steht in der Entscheidung des OVG (Aktenzeichen 4 B 1703/21.NE) drin, dass die Verordnung der Stadt, die die Grundlage für die verkaufsoffenen Sonntage bildet, bereits deshalb „unwirksam“ sei, weil die Antragstellerin (Verdi) vor Erlass der Änderungsverordnung „nicht angehört worden ist“. Nach dem Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten zufolge sind „die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören“, schreibt das Gericht in seiner Begründung.

Vorsätzlich nicht beteiligt?

Verdi wirft der Stadt Leverkusen vor, die Gewerkschaft vorsätzlich nicht beteiligt zu haben: „Wer nicht bereit ist, sich in der Sache mit uns auseinanderzusetzen und versucht, mit Tricks eine rechtswidrige Sonntagsöffnung still und heimlich durchzusetzen, sollte kleine Brötchen backen, wenn er beim Rechtsbruch erwischt wird.“ Die Gewerkschaft Verdi „zur Schuldigen zu erklären, bricht die getroffene Vereinbarung, in der Sache offen und fair miteinander umzugehen. Das muss und wird Konsequenzen haben.“

Die Stadt schreibt auf Anfrage, dass Verdi im vergangenen Jahr zu den Planungen für die Verkaufsoffenen Sonntage 2021 „ordnungsgemäß angehört“ worden sei. Die Verordnung wurde allerdings seit dem geändert, es ging um eine Erweiterung der Verkaufsflächen. „Aufgrund des Zeitdrucks erfolgte von Seiten der Stadtverwaltung keine Anhörung, die auch bei dieser geringfügigen Änderung hätte aber erfolgen müssen“, teilt Stadtsprecherin Britta Meyer mit. „Davon unabhängig bleibt jedoch nicht nachvollziehbar, warum der Antrag durch Verdi bei Gericht so kurzfristig gestellt wurde, so dass eine außergerichtliche Verständigung zwischen der Stadt und Verdi – bestenfalls zur Erzielung einer einvernehmlichen Lösung – nicht mehr möglich war.“

Anderer Name

Die Stadt hätte sich auch auf eine andere Verordnung stützen können, hat Kämmerer Michael Molitor in der Ratssitzung am Dienstagabend eingeräumt. Doch da weitere Fehler „zu erwarten waren“ (unter anderem das Fest war anders bezeichnet) sei die Stadt davon ausgegangen, dass auch hier Verdi erfolgreich dagegen hätte vorgehen können.

Und nun? Auch der verkaufsoffene Sonntag am 12. Dezember zum „Christkindchenmarkt“ ist dann eigentlich nicht mehr möglich, sollte die fehlerhafte Verordnung zugrunde liegen.  Kann die Stadt ihn noch retten? Michael Molitor hatte in der Ratssitzung gesagt, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass der aktuelle Beschluss „keine Auswirkungen“ auf den Dezembertermin habe. Offizielle Antwort der Stadtverwaltung am Mittwochabend: „Aktuell prüft die Verwaltung, ob der verkaufsoffene Sonntag am 12. Dezember bestehen bleiben kann.“

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