KlimaschützerLeverkusens Abgeordnete sollen Bundesverkehrswegeplan kippen

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Die A3, von der B8-Brücke fotografiert

Der Ausbau von A 3 und A 1 könnte rechtswidrig sein. Leverkusens Bundestagsabgeordnete sollen das in Karlsruhe durchfechten, fordert die Klimaliste.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags legen in einem Gutachten nahe, dass die Verkehrsplanung rechtswidrig ist: Mit ihr werden die Klimaziele nicht erreicht.

Ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht der Hebel, mit dem das Autobahn-Desaster noch verhindert werden kann? Ja, ist zumindest die Antwort der Klimaliste. Denn seit längerem steht infrage, ob der Bundesverkehrswegeplan 2030, in dem auch die Verbreiterung von A 1 und A 3 verzeichnet ist, überhaupt dem Klimaschutzgesetz und dem neugefassten Artikel 20a des Grundgesetzes entspricht. Also überhaupt rechtlich haltbar ist.

Klima-Aktivisten um Frank Pathe wollen deshalb die Leverkusener Bundestagsabgeordneten auffordern, den Plan von den höchsten deutschen Gerichten prüfen zu lassen. „Das ist vielleicht der letzte Strohhalm“, sagte Pathe jetzt dem „Leverkusener Anzeiger“.

Dass der Plan und mit ihm das monströse Autobahn-Projekt kippt, legt ein Überblick der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zumindest nah. Die Einheit, die dem Parlament bei der Einschätzung von Gesetzesinitiativen helfen soll, hat die Lage auf 20 Seiten beleuchtet. Mit Blick auf diverse Rechtsgutachten kommen die Experten zu dem Schluss: „Die Annahmen und Ziele, auf denen der Bundesverkehrswegeplan 2030 aufbaut, sind als veraltet anzusehen.“ Und, wichtiger: Der 2016 entwickelte Plan halte mit den inzwischen im Klimaschutzgesetz formulierten Umwelt-Zielen nicht mit.

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Der Verkehrssektor reißt die Klimaziele deutlich

Immerhin steht der Straßenverkehr für mehr als 90 Prozent der Emissionen. 2030, also in sieben Jahren, sollen noch 85 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent ausgestoßen werden. Dafür müsste sich allerdings sehr viel verändern. Nach derzeitigen Berechnungen werden die Emissionen bei 126 Millionen Tonnen liegen. Eigentlich müsste längst ein Sofortprogramm aufgelegt werden, um die Entwicklung in den Griff zu bekommen. Aber darüber gibt es Streit zwischen dem Bundesverkehrs- und dem Umweltministerium, mithin zwischen FDP und Grünen.

Für die Wissenschaftlichen Dienste liegt es aber auf der Hand: „Angesichts des prognostizierten Umfangs der benötigten zusätzlichen Einsparleistungen dürfte auch eine kritische Überprüfung der derzeit noch gültigen Planungen, insbesondere des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der gesetzlichen Bedarfspläne, erforderlich sein.“ Und in aller Vorsicht weiter: „Dass eine solche Überprüfung einen Anpassungsbedarf ergeben könnte, erscheint dabei nicht als fernliegend.“

Beim Umweltbundesamt ist der Plan schlicht durchgefallen

Wesentlich deutlicher ist das Umweltbundesamt bei der Bewertung der Verkehrsplanung. Schon 2016 sei der Umweltbericht, der zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans gehörte, desaströs ausgefallen. Im Ergebnis hätten die rund 900 Projekte im Plan „eine beinahe durchweg negative Umweltbilanz“. Bei elf von zwölf Umweltkriterien werde das Ziel verfehlt oder sogar deutlich verfehlt. Ein großer Teil der Pläne habe „einen negativen Umweltnutzen durch die Lärm-, Luftschadstoff- und Klimagasemissionen“. Das gesamte Paket sei bei der Umweltprüfung „faktisch durchgefallen“ und aus Sicht des Umweltbundesamtes „dringend zu überarbeiten“. Die Behörde empfahl, die Straßenneubaupläne zu reduzieren und den Flächenverbrauch zu verringern.

Auch juristische Gutachter halten schon lange nichts mehr von der Verkehrsplanung, die nun von Bundesverkehrsminister Volker Wissing weiterverfolgt wird. Eine Kanzlei, die von der Verkehrsdenkfabrik Agora beauftragt wurde, hielt im Mai 2021 fest: Weil im Verkehrssektor die CO₂-Emissionen nicht zurückgehen, sei der Plan „ein unzureichender Ansatzpunkt“. Er folge den „Trends der Vergangenheit“ und schreibe das historische Verkehrsaufkommen ohne Differenzierung nach Klimaschädlichkeit fort. Eine Ausrichtung an Nachhaltigkeit und Klimaschutzzielen gebe es nicht.  

Die langfristige Wirkung des Straßenbaus ist fatal

Weitere Juristen, die sich im Auftrag des Bundes Umwelt- und Naturschutz Deutschland mit dem Papier befasst haben, urteilen: Der Bundesverkehrswegeplan 2030 sei „in keiner Form an den Klimaschutzzielen ausgerichtet und vereitele erhebliche Minderungspotentiale für den Verkehrssektor“. Dazu komme das Problem, dass die Projekte durchweg eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten aufweisen. So werde die Mobilität auf lange Zeit auf das Auto ausgerichtet. Mit diesem Gutachten argumentiert der BUND auch gegen den weiteren Ausbau der A 3 bis zum Kreuz Oberhausen – und bekam schon höchstrichterlichen Rückenwind.

Die Festlegung aufs Auto, so die Gutachter, widerspreche dem Grundgesetz: Der neugefasste Artikel 20a legt nämlich fest: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Genau das sollen die Abgeordneten Serap Güler (CDU), Karl Lauterbach (SPD) und Nyke Slawik (Grüne) durchfechten. Und damit die Autobahnplanung doch noch kippen.

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