Es ist eine reine Vorsichtsmaßnahme: Der Stadtrat weist den Aufsichtsrat der WGL an, Wolfgang Mues fristgerecht zu entlassen.
BeschlussEx-Chef der Wohnungsgesellschaft Leverkusen wird erneut gekündigt

Auf keinen Fall soll der schon vor fünf Jahren gekündigte Ex-Geschäftsführer Wolfgang Mues wieder in der WGL-Zentrale antreten. Deshalb hat der Stadtrat den Aufsichtsrat angewiesen, ihm vorsorglich nochmals zu kündigen.
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Das Malheur, das der Stadt Leverkusen mit dem nicht mehr gewollten WGL-Geschäftsführer Wolfgang Mues passiert ist, soll sich auf keinen Fall wiederholen. Deshalb war dem Stadtrat am Montagabend eine Vorlage auf den Tisch geflattert. Der Beschluss war dringlich. Der Rat sollte beschließen, dass der Vertrag mit Mues aufgekündigt wird. Sonst könnte er sich noch einmal um fünf Jahre verlängern. Um die Verlängerungsautomatik zu durchbrechen, muss die Sache ein Jahr vor Vertragsende beendet werden. Stichtag ist der 31. Januar 2026. Bis dahin müsse der Kündigungserklärung „nachweislich Zugang beim Geschäftsführer verschafft werden“. So hat es die Stadtverwaltung formuliert.
Dass der Stadtrat am Montagabend mit der Sache befasst wurde, liegt daran, dass man die Sache im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Leverkusen inzwischen maximal hoch hängt. Das mit Politikern besetzte Gremium sehe „in der Beendigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages einen Geschäftsvorfall von besonderer Bedeutung und erachtet einen entsprechenden Weisungsbeschluss des Rates für erforderlich“, heißt es in der Vorlage.
Ein Beschluss rein aus Vorsicht
Ob das wirklich sein muss, war in der Sitzung am Montag umstritten. Tatsächlich spricht die Stadtverwaltung von einem „rein vorsorglichen“ politischen Votum, „um die rechtzeitige und wirksame Kündigung des Anstellungsvertrages sicherzustellen und eine automatische Verlängerung des Vertrages zu vermeiden“.
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Genau dieser Fall war eingetreten, aber dafür musste Mues durch zwei Instanzen gehen, und am Ende beschäftigte sich sogar das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe mit der Leverkusener Causa. Der Stadtrat hatte die Kündigung Anfang 2021 falsch begründet, Der Geschäftsführer durfte sich zu Recht wegen seines Alters diskriminiert fühlen. Mues war damals 62 Jahre alt.
Im Amt ist der Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsgesellschaft schon seit Jahren nicht mehr. Nach dem Gerichtsbeschluss läuft allerdings noch ein Anstellungsvertrag, und zwar bis zum 1. Februar 2027. Am Montag hatte die Stadtverwaltung die letzte Frist verstreichen lassen, um doch noch Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom März 2024 einzulegen. Zuvor hatte der 2. Zivilsenat des Obersten Verwaltungsgerichts dargelegt, dass er das Kölner Urteil für richtig hält. Nun muss sich die WGL mit dem geschassten Geschäftsführer finanziell einigen.
Der Mann hat gute Arbeit geleistet
Das kann teuer werden. Deshalb stellte Benedikt Rees (Klimaliste) im Rat die Frage, ob die damaligen Vorsitzenden des WGL-Aufsichtsrats, Stefan Baake (Grüne) und sein Stellvertreter Bernhard Miesen (CDU) irgendwie „haftbar“ gemacht werden könnten für das teure Desaster. Eher nicht. Rees‘ damit verbundene Frage nach den Kosten des rund fünf Jahre währenden Rechtsstreits mit dem nicht mehr gewollten WGL-Chef blieb zunächst ebenfalls unbeantwortet.
Als es in die Abstimmung darüber ging, Mues vorsorglich zu kündigen, um den heute 67 und am Ende des jetzigen Vertrages 68 Jahre alten Mann nicht theoretisch weitere fünf Jahre bezahlen zu müssen, bestätigten sich die politischen Positionen von vor fünf Jahren: Benedikt Rees von der Klimaliste ist dagegen. Auch die Bürgerliste blieb bei ihrer Haltung. Gegen Mues‘ Arbeit als Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Leverkusen sei nichts einzuwenden gewesen, seine unbedingte Ablösung vor fünf Jahren überhaupt nicht sachlich zu begründen, so Horst Müller: „Der Mann hat gute Arbeit geleistet.“

