„Gärten des Grauens“ in LeverkusenNichts zu machen gegen Schotter

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Ein Schottergarten in Ropenstall. Die Bauordnung verbietet das. Ahnden kann die Stadt es nicht: aus Personalmangel.

Ein Schottergarten in Ropenstall. Die Bauordnung verbietet das. Ahnden kann die Stadt es nicht: aus Personalmangel.

  • Die Verschotterung von Vorgärten nimmt erheblich zu.
  • Die Landesbauordnung sagt deutlich, dass das verboten ist.
  • Die Stadtverwaltung aber sieht sich außerstande, das Recht durchzusetzen.

Leverkusen – Schotter im Vorgarten ist sehr in Mode: besonders pflegeleicht. Aber ist eine graue, nicht grüne Fläche gut fürs Klima? Überhaupt nicht. Da haben Fachleute eine ganz klare Meinung. Diese Einschätzung hat auch Einzug gefunden in die Bauordnung des Landes. In Paragraf 8 steht es: Flächen, die nicht bebaut sind, seien „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen“. Es sei denn, „andere zulässige Verwendungen“ stehen dem Begrünungsgebot entgegen. Sollen Grundstücke nicht begrünt werden, muss das schon im Bebauungsplan stehen.

So weit, so deutlich.

Wie aber sieht es in der Wirklichkeit aus? Manfred Urbschat, gerade vom Vorstand der Grünen abgewiesener Umweltaktivist, sieht einen allzu großen Unterschied zwischen der Vorschrift und der Realität. Deshalb hat er die Stadtverwaltung gebeten, zum Thema Stellung zu beziehen.

Kontrolliert wird nicht

Die fällt überraschend aus: Es sei klar, dass Schotter im Garten oder gar eine undurchlässige Folie, die oft darunter liegt, „den gesetzlichen Anforderungen an ein Grundstück widerspricht“. Ebenso klar ist, dass „zunehmend Flächen zu einem Schottergartenbereich umgestaltet werden“. Ein Rechtsbruch.

Kann man gar nichts dagegen tun? Doch: Die Stadtverwaltung könnte Schottergärten bei den Besitzern beanstanden und anordnen, dass sie weg kommen und durch Grünflächen ersetzt werden. So steht es im Gesetz. Und doch sei das Theorie, steht im nächsten Satz der Stellungnahme: „Es handelt sich hier im Einzelfall jedoch um ein sehr zeit- und personalaufwendiges Verfahren. Leider stehen dafür nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung.“

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Im Beschwerdeausschuss, wo das Thema zu Sprache kam, wurde das achselzuckend zur Kenntnis genommen. Stadtverwaltung und Technische Betriebe wurden lediglich gebeten, einmal zu prüfen, wie man die Pflicht zu grünen Vorgärten besser durchsetzen könnte. Jedoch: Die Stelle eines Prüfers ist seit knapp einem Jahr ausgeschrieben. Besetzt werden konnte sie bislang nicht.

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