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Kommentar zu „Gärten des Grauens“Was nützt eine Regel, die nicht kontrolliert wird?

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Ein Schottergarten in Ropenstall. Die Bauordnung verbietet das. Ahnden kann die Stadt es nicht: aus Personalmangel.

Ein Schottergarten in Ropenstall. Die Bauordnung verbietet das. Ahnden kann die Stadt es nicht: aus Personalmangel.

  • Schotter statt Sträucher im Garten: Das ist nicht erlaubt.
  • Aber was nützt eine Regel, die nicht kontrolliert wird?
  • Die Stadtverwaltung leistet einen Offenbarungseid.

Leverkusen – Was nützen Gesetze, die man nicht durchsetzt? Gar nichts. Die Bauordnung des Landes liefert dafür ein Beispiel. Darin steht ganz klar, dass die äußerst beliebten Schottergärten nicht erlaubt sind. Es sei denn, im Bebauungsplan steht das Gegenteil.

Trotzdem sind überall in der Stadt immer mehr graue Gärten zu sehen. Das weiß man auch in der Stadtverwaltung. Dort kennt man selbstverständlich auch die Möglichkeit, gegen die zunehmende Verschotterung vorzugehen. Sanktionen sind im Gesetz vorgesehen: Die Stadt kann eine „Beseitigungsanordnung“ aussprechen und dafür sorgen, dass Gärten wieder zu Gärten werden.

Dass das nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist, zeigt ein Blick in die Friedhofssatzung: Dort ist es verboten, Gräber mit Schotter zu belegen. Das ist wegen der Effekte auf die Verwesung nicht nur schlecht für  die Grabstelle, die unter dem  grauen Mantel verschwindet, sondern auch für die Nachbarn. Das zum Schotter-Effekt auf die Umwelt.

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Auf ihren Friedhöfen ist die Stadtverwaltung zwar noch in der Lage, auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Mehr geht aber nicht. Die überall in der Stadt um sich greifende Schotter-Mode wird registriert – und achselzuckend hingenommen: Niemand da, der dem Regelverstoß Einhalt gebieten könnte.

In der Klimadebatte wird gerade darüber philosophiert, ob Verbote in Ordnung sind. Die „Gärten des Grauens“ zeigen, dass auch Verbote nichts nützen.

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