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BetrugsvorwurfGericht lehnt Anklage gegen Leverkusener Radiologen ab

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Winfried Leßmann, Gründer von Med 360 Grad

Winfried Leßmann, Gründer von Med 360 Grad, freut sich darüber, endlich vollständig rehabilitiert zu sein. 

Eine Große Strafkammer sieht Winfried Leßmann vollständig entlastet. Fast fünf Jahre wurde ermittelt.

Von den Betrugsvorwürfen gegen Winfried Leßmann ist rechtlich nichts übrig geblieben. Die 18. Große Strafkammer am Kölner Landgericht hat es abgelehnt, gegen den Gründer und früheren Chef des Medizin-Verbundes Med 360 Grad ein Verfahren überhaupt zu eröffnen. In ihrem ausführlich begründeten Beschluss vom 15. Mai 2025, der der Redaktion vorliegt, betonen die Richter: „Nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens erscheinen die Angeschuldigten einer Straftat nicht hinreichend verdächtig, sodass die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abzulehnen war.“

Hinter dieser Formulierung verbirgt sich die Einschätzung der Richter, dass der Opladener Arzt sich nicht rechtswidrig verhalten hat und somit eine Prozesseröffnung nicht gerechtfertigt ist. Die Beweise, die von der Staatsanwaltschaft in gut vierjährigen Ermittlungen zusammengetragen und am 18. April vorigen Jahres in eine Anklage gegossen wurden, hielt die dreiköpfige Wirtschaftsstrafkammer unter Volker Köhler für nicht aussagekräftig hinsichtlich einer Strafbarkeit. Gegen den Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft nach Auskunft des Gerichts zunächst Beschwerde eingelegt, diese aber zurückgezogen. Der Beschluss ist damit rechtskräftig.

Ein „Freispruch erster Klasse“

„Juristisch entspricht dies einem Freispruch erster Klasse im Vergleich zum Beispiel gegenüber einer Einstellung gegen Geldauflage“, sagte Michael Tsambikakis dem „Leverkusener Anzeiger“. Der Professor zählt zu den führenden Experten im Medizinstrafrecht.

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Weiter führte Tsambikakis aus: „Es ist eigentlich unzumutbar, dass es in diesem Fall über fünf Jahre gedauert hat, bis Herr Dr. Leßmann und seine Familie vollständig entlastet wurden. Das Gericht hat in seinem 24 Seiten umfassenden Beschluss die Staatsanwaltschaft in allen Anklagepunkten mit deutlichen Worten widerlegt“.

Es ging um Kontrastmittel für die radiologischen Praxen

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte Leßmann zunächst vorgeworfen, Kontrastmittel für radiologische Untersuchungen bei einer Firma bestellt zu haben, die von seiner Ehefrau kontrolliert worden sei. Hierdurch, so meinte die Staatsanwaltschaft, habe er gegen das gesetzliche Kooperationsverbot zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten verstoßen. Dieser Rechtsauffassung hat das Landgericht Köln in seinem Nichteröffnungsbeschluss eine klare Absage erteilt. Vielmehr betonten die Richter, dass der Arzt weder selbst Kontrastmittel bestellt oder verordnet habe, noch sonst ein hinreichender Tatverdacht dafür bestehe, dass er einen Verordnungsapparat installiert hätte. Der hätte sicherstellen können, dass die Kontrastmittel überhaupt im Großhandelsunternehmen seiner Ehefrau bestellt worden wären. Damit fielen nach Auffassung der Richter auch alle weiteren von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, wie etwa einer Bestechung, Bestechlichkeit oder eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in sich zusammen.

Die Kammer habe, so der Beschluss des Landgerichts Köln, keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der angeklagte Sachverhalt, wie in der Anklageschrift behauptet, beweisen lassen würde.

Kritik vom Medienanwalt

„Das gegen Herrn Dr. Leßmann geführte Ermittlungsverfahren und die begleitende Berichterstattung in den Medien haben einmal mehr exemplarisch veranschaulicht, wie schnell unbescholtene Betroffene medial vorverurteilt werden und wie lange es trotz der geltenden Unschuldsvermutung in unserem Rechtsstaat dauern kann, bis ein Betroffener rehabilitiert wird“, kommentiert der Medienrechtler Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen (GfW) den Ausgang des Verfahrens.

Winfried Leßmann kommentierte den Beschluss mit den knappen Worten: „Ich möchte mich bei all denen bedanken, die trotz der vorverurteilenden Berichterstattung immer zu meiner Familie und mir gestanden haben.“