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Handel ist verbotenKOD und Polizei kontrollieren Leverkusener Kioske wegen Lachgasverkauf

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Seit April 2026 gilt auch bundesweit ein Verkaufsverbot von Lachgas

Seit April 2026 gilt auch bundesweit ein Verkaufsverbot von Lachgas

Besonders bei jungen Menschen ist der gesundheitsgefährdende Stoff als Rauschmittel beliebt.

Das Ergebnis ist doch einigermaßen erfreulich: Nur in einem von 23 Kiosken, die der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei am Freitag, 22. Mai, kontrolliert haben, war Lachgas zum Verkauf angeboten worden. Denn in Leverkusen ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten, das hatte der Stadtrat im Juli 2025 beschlossen.

Dieser Beschluss kann bald zurückgenommen werden, denn: Seit April dieses Jahres gilt auch bundesweit ein Verbot durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NPSG). Das verbietet vor allem die Ab- und Weitergabe von Lachgas und den Handel. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat.

Vor allem junge Menschen nutzen Lachgas als Rauschmittel, dabei sind gibt es gesundheitliche Risiken. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung kann der Konsum von Lachgas zu Kopfschmerzen, Schwindel, Kribbeln in Armen und Beinen, Verwirrtheit und Übelkeit führen. Atmet jemand das Lachgas ein, kann er oder sie sogar bewusstlos werden, weil beim Einatmen kein Sauerstoff in den Körper gelangt. Auch bleibende Hirnschäden seien möglich.

Bei dem einen Leverkusener Fall leitete die Polizei ein Strafverfahren ein, geringe Bestände an Lachgas fanden die Einsatzkräfte in zwei weiteren Kiosken, so die Stadt. Allerdings verkauften die Kioskbetreiber das Gas nicht. Sie stimmten zu, die Stoffe freiwillig zu vernichten. In einem der 23 Kioske fanden die Einsatzkräfte zwar kein Lachgas, dafür aber unversteuerte Tabakerzeugnisse, verbotenen Oraltabak (Snus) und eine Reizgaspistole. Auch hier gab es eine Strafanzeige. Die Tabakerzeugnisse stellte das zuständige Hauptzollamt sicher.

Die Stadt kündigt an, „im Rahmen ihrer Präsenzstreifen auch weiterhin insbesondere auf den durch das NPSG ebenfalls verbotenen Konsum von Lachgas durch Jugendliche zu achten“. Das sei zwar keine Straftat. Trotzdem dürften die Ordnungskräfte laut Stadt, wenn sie jemanden beim Konsum erwischen, das Lachgas sicherstellen. (nip)